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Ab dem 25. Januar werden im Stadtgebiet Kleve die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar verschickt. NN-Foto: RD
24. Januar 2025 Von NN-Online · Kleve

Wahlbenachrichtigungen werden ab Samstag verschickt

Briefwahlbeantragung ist dann direkt möglich, das Briefdirektwahlbüro öffnet am 10. Februar

KLEVE. Ab morgen werden im Stadtgebiet Kleve die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar verschickt. Auch diesmal kann die Briefwahl wieder auf verschiedene Weise beantragt werden.

Die Wahlberechtigten können sowohl per QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, per Online Formular, das ab sofort auf der Homepage der Stadt Kleve vorgehalten wird, per Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, per E-Mail oder Telefax oder schriftlich einen Antrag auf Briefwahl stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Hierzu gibt es noch die folgenden ergänzenden Hinweise: Die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar). Der Wahlbrief sollte möglichst schnell an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zurückgeschickt oder dort abgegeben werden. Damit alle Wahlbriefe pünktlich bis spätestens 18 Uhr am Wahltag dem Wahlamt vorliegen, sollten die Wahlbriefe spätestens drei Werktage vor dem Wahlsonntag in einen Briefkasten eingeworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden. Für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen müssen die Wahlberechtigten Sorge tragen. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese Unterlagen ihnen aber nicht zugegangen sind oder verloren wurden, haben bis zum 22. Februar, 12 Uhr, die Möglichkeit, beim Wahlamt einen Antrag auf Ersatzausstellung eines Wahlscheines zu stellen. Da für diese Wahlberechtigten aufgrund des Briefwahlantrags ein Sperrvermerk in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, kann eine Wahlteilnahme am Wahlsonntag in ihrem Urnenwahlraum nur unter Vorlage eines Wahlscheins zugelassen werden. Sollten die Stimmzettel wie erwartet rechtzeitig eintreffen, öffnet die Stadt Kleve ab dem 10. Februar im Rathaus, Minoritenplatz 1, im 1. Obergeschoss drei Briefdirektwahlbüros für die Bundestagswahl. Hier können Wahlberechtigte direkt ihre Stimme abgeben. Hierfür ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder des Personalausweises erforderlich. Wer beabsichtigt, die Briefwahl am 10. Februar direkt vor Ort im Rathaus durchzuführen, erkundigt sich sich bitte, ob die Stimmzettel bereits vorliegen. Die Briefdirektwahlbüros sind zu folgenden Zeiten geöffnet: montags und mittwochs von 7.30 bis 17 Uhr, dienstags und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, dem 21. Februar, sind die Briefdirektwahlbüros bis 15 Uhr geöffnet. Bei Fragen zum Thema Wahlen hilft das Wahlamt unter Telefon 02821/ 84200, -210, -389 und -555 weiter.

Ab dem 25. Januar werden im Stadtgebiet Kleve die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar verschickt. NN-Foto: RD

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