Schulmaterialmagazin öffnet zum Schuljahresbeginn
Materialsausgabe startet in der letzten Woche der Sommerferien
GELDERN. Mit Beginn des kommenden Schuljahres, stellt das Schulmaterialmagazin wieder hochwertiges Schulmaterial und für alle Erstklässler einen neuen Tornister zur Verfügung. In der letzten Ferienwoche öffnet das Schulmaterialmagazin am Bahnhof, Brühlscherweg 2, in Geldern seine Türen.
Das Magazin leistet bereits seit 10 Jahren einen wichtigen Beitrag, damit auch Kinder aus einkommensschwachen Familien erfolgreich in das Schuljahr starten können. Betrieben wird das Magazin ausschließlich von ehrenamtlichen Mitgliedern der Tafel Geldern. Allein im Jahr 2023 konnten auf diese Weise etwa 600 Kinder mit hochwertigen Materialien versorgt werden.
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien, die zum Beispiel auf Bürgergeld oder andere Sozialleistungen angewiesen sind. „Natürlich gehen wir davon aus, dass zunächst der öffentliche Zuschuss für Schulmaterial, der in zwei Raten an Familien mit Schulkindern jeweils im August und Februar geht, ausgeschöpft wird, bevor das Angebot des Schulmaterialmagazins in Anspruch genommen wird“, sagt Alfred Mersch. Denn selbstverständlich handele es sich bei dem Tafel-Angebot um eine Ergänzung – und nicht um eine Ersatzleistung. Mitzubringen ist ein Nachweis der Bedürftigkeit, die Materialliste der Schule und eine Tasche. Je Familie haben ein Kind und ein Erwachsener Zutritt. Alle Besucher müssen sich am Eingang die Hände desinfizieren.
Die Öffnungszeiten sind an den Tagen jeweils von 13.30 bis 18 Uhr:
Dienstag, 13. August: nur Schulneulinge aus allen Gemeinden und Städten (Geldern, Straelen, Issum, Kerken, Rheurdt und Wachtendonk)
Mittwoch, 14. August: Klasse 2 bis 13 aus Straelen, Issum, Kerken, Rheurdt und Wachtendonk
Donnerstag, 15. August: Klasse 2 bis 13 aus Geldern und deren Ortschaften
Mittwoch, 21.August: Klasse 2 bis 13 für alle Berechtigten aus allen Gemeinden und Städten
Donnerstag, 22. August: Klasse 2 bis 13 für alle Berechtigten aus allen Gemeinden und Städten
Die aufgeführten Öffnungszeiten für die Gemeinden und Städte sind bitte einzuhalten.