Geflügelpest: Bestätigter Ausbruch im Klever Stadtgebiet
Rund 16.500 Tiere wurden bereits gestern nach dem laborbestätigten Verdachtsfall getötet
KLEVE. In einer Geflügelhaltung in Kleve wurde ein Ausbruch von Geflügelpest bestätigt. Die entsprechenden Befunde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor erreichten die Kreisverwaltung am heutigen Donnerstag, 20. November. Rund 16.500 Tiere wurden bereits am Vortag nach dem laborbestätigten Verdachtsfall getötet. Die Geflügelpest (H5N1) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, deren Ausbruch innerhalb kürzester Zeit großes Tierleid verursacht und oft tödlich endet. Dies verursacht auch immense wirtschaftliche Folgen für die Geflügelbetriebe. Nach der offiziellen Bestätigung durch das FLI hat der Kreis Kleve heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die am morgigen Freitag, 21. November, in Kraft tritt. Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurde um den betroffenen Betrieb jeweils eine Schutz- und Überwachungszone errichtet.
Neben der allgemeinen Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet gelten in beiden Sperrzonen zusätzliche Maßnahmen. So dürfen beispielsweise gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.
In der engeren Schutzzone gelten zusätzlich strengere Hygienemaßnahmen – etwa zur Desinfektion von eingesetzten Maschinen. Zudem dürfen Transporter mit lebendem Geflügel, Fleisch oder tierischen Produkten wie Eiern die Schutzzone nicht durchfahren.
Neben dem aktuellen Fall aus Kleve liegt mittlerweile auch für eine betroffene Haltung in Goch der finale Befund durch das FLI vor. Der Kreis Kleve hatte den Verdachtsfall bereits am vergangenen Wochenende gemeldet. Daraufhin mussten dort 13.500 Tiere getötet werden. Analog zum Vorgehen für Kleve hat der Kreis Kleve ebenfalls eine Allgemeinverfügung mit je einer Schutz- und Überwachungszone rund um den Gocher Betrieb erlassen. Dort gelten ebenso strengere Schutzbestimmungen.
Der Kreis Kleve hat für Fragen rund um die Geflügelpest eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Rufnummer 02821/ 8599451 zu erreichen – montags bis donnerstags 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12.30 Uhr. Eine Auflistung aller bestätigen Ausbrüche, Informationen zu getroffenen Maßnahmen und Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen hat der Kreis Kleve online unter www.kreis-kleve.de/geflügelpest zusammengestellt. Hier stehen außerdem Online-Formulare für die Meldung toter Vögel sowie Verstöße gegen die Stallpflicht zur Verfügung. Die Auflistung der entsprechenden Allgemeinverfügungen gibt es unter www.kreis-kleve.de/Bekanntmachungen.