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Gebühren beim Rettungsdienst im Kreis Wesel werden angepasst
10. Oktober 2025 Von NN-Online · Niederrhein

Gebühren beim Rettungsdienst im Kreis Wesel werden angepasst

Die neuen Sätze berücksichtigen die gestiegenen Kosten und schaffen zugleich mehr Transparenz.

KREIS WESEL. Der Kreistag des Kreises Wesel hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. September 2025, einstimmig eine Anpassung der Rettungsdienstgebühren beschlossen. Hintergrund sind steigende Kosten und zahlreiche Verbesserungen im Rettungsdienst, die den Bürgern im Notfall zugutekommen.

„Unser Ziel ist es, dass die Menschen im Kreis Wesel auch in Zukunft schnell und zuverlässig Hilfe bekommen – egal ob bei einem Notfall oder einem Krankentransport“, betont Landrat Ingo Brohl. In den vergangenen Jahren wurden zusätzliche Rettungswagen, moderne Ausstattung und eine bessere personelle Besetzung auf den Weg gebracht. Der fortgeschriebene Rettungsdienstbedarfsplan sorgt dafür, dass die Versorgung kontinuierlich an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst wird.

Gestiegene Kosten

Die neuen Sätze berücksichtigen die gestiegenen Kosten und schaffen zugleich mehr Transparenz. Künftig wird beispielsweise eine sogenannte Leitstellengebühr erhoben, außerdem wird die Kilometerpauschale moderat angehoben. Für Notarzteinsätze wird die Abrechnung angepasst, sodass die tatsächlichen Aufwendungen besser abgebildet werden.

Einheitliche Gebührensatzung

Für alle Bürger im gesamten Kreisgebiet gilt weiterhin eine einheitliche Gebührensatzung. Damit gibt es überall die gleichen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Rettungsdienstes. Die neuen Gebühren sind am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten.

Die vollständige Gebührensatzung gibt es online unter www.kreis-wesel.de/system/files/2025-10/Geb%C3%BChrensatzung_f%C3%BCr_die_Inanspruchnahme_des_Rettungsdienstes_im_Kreis_Wesel_vom_28.09.2025.pdf.

Der Kreis Wesel ist Träger des Rettungsdienstes und Träger eigener Rettungswachen. Die Städte Dinslaken, Moers und Wesel sind als große, kreisangehörige Städte auch Träger eigener Rettungswachen, die allerdings im Rahmen öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen auf ihre Gebührenhoheit verzichtet haben.

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