Die Beratung ist eine Pflicht
Kreis Klever Awo stellt Jahresstatistik der Beratungsstelle für Schwangerschaft vor
KREIS KLEVE. Fragt man Nicole Saat und die Damen ihres Teams von der Beratungsstelle für Schwangerschaft, Partnerschaftsfragen und Familienplanung des Awo Kreisverbandes Kleve, nach einer Meinung zum Thema Schwangerschaftsabbruch, ist die Meinung einhellig: „Wir hoffen darauf, dass ein Schwangerschaftsabbruch irgendwann kein Tatbestand des Strafgesetzbuches mehr ist.“
„Gespannt beobachten wir die Debatte um diesen Paragraphen. Im vergangenen Jahr wurde [...] ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, den Paragraph 218 aus dem Strafgesetzbuch heraus in das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) zu positionieren. Ferner soll die Wartezeit zwischen einem Beratungsgespräch bis zum Schwangerschaftsabbruch wegfallen“, formulieren es Saat und ihre Kolleginnen. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchten, sind verpflichtet, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Das wiederum regelt der Paragraph 219 des Strafgesetzbuches: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen [...]; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und dass deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, dass sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.“ Womit das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ins „Spiel“ kommt.
983 Beratungen wurden in 2024 insgesamt durchgeführt. „Davon“, so Saat, „befanden sich 245 Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt. Sie wurden in Gesprächssitzungen gemäß Paragraph 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beraten.“ In weiteren 716 Sitzungen ließen sich 360 Personen zu Themen aus dem Paragraph 2 SchKG (unter anderem Sexualaufklärung, Verhütung, Vorsorgeuntersuchungen) beraten. Saat: „In der Paragraph-2-Beratung ist es wie in den Vorjahren unverändert so, dass wir beraten wie zum Beispiel Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Gelder aus der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragt werden.“ Im Bereich der Konfliktberatung seien, so Saat, die Zahlen geringer als im Vorjahr gewesen. „Der am häufigsten genannte Grund war übrigens die ‚abgeschlossene Familienplanung‘ – gefolgt vom Gefühl, nicht das richtige Alter (zu jung/ zu alt) zu haben.“ An dritter Stelle der Gründe: Die körperliche oder psychische Verfassung der werdenden Mutter.
Da die Beratungen verpflichtend sind, gibt es bezüglich der Beratungsstellen einen Verteilschlüssel: Pro 40.000 Einwohner wird von einer Vollzeitstelle ausgegangen. Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen 216 geförderte Beratungsstellen mit 592 Vollzeitäquivalenten, die sich auf 100 Kreise und Städte verteilen. Eine Information ist Nicole Saat besonder wichtig: „Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle gemäß SchKG Paragraph 9 und sind berechtigt, erforderliche Beratungsbescheinigungen auszustellen.“ Das Beratungsgespräch im Vorfeld eines Schwangerschaftsabbruches ist für alle Frauen Pflicht. Die Folge: „Die Frauen, die uns aufsuchen, kommen nicht freiwillig“, so Saat. Das erleichtere „die Sache“ nicht.
Wer übrigens im Kreis Kleve einen Schwangerschaftsabbruch (nach vorheriger Beratung und einer zusätzlich Bedenkfrist von drei Tagen) durchführen lassen möchte, stehe, so Saat, vor einem weiteren Problem: „Im gesamten Kreisgebiet gibt es derzeit keine Mediziner, die einen solchen Eingriff vornehmen. Die Frauen müssen also in der Regel mindestens 60 Kilometer Anreise in Kauf nehmen.“
Im vergangenen Jahr führte die Beratungsstelle auch Projekte (22) und Infoveranstaltungen durch. Saat: „Jeweils zwei unserer Kolleginnen führten unsere seit langem bewährten Spiele in den vierten Klassen der Grundschulen und den achten Klassen der weiterführenden Schulen durch.“ Themen dabei: Liebe, Sexualität, kindliche Entwicklung“, so Saat. Seit dem vergangenen Jahr besteht auch die Möglichkeit, einen Videotermin zu buchen.
Nicole Saat von der Beratungsstelle für Schwangerschaft, Partnerschaftsfragen und Familienplanung. Foto: Awo