Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.OKWeitere InformationenCookies Auflistung
"Dr. Frank Bergmann und Dr. Carsten König diskutieren über GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Foto von KVNO/Anne Orthen."
2. Juni 2026 · Verena Schade · Kleve

Nicht an der Versorgung sparen!

KV Nordrhein kritisiert das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und sieht Nachteile für Praxen und Patienten

NIEDERRHEIN. Weniger Leistungen, längere Wartezeiten, Einschnitte bei Hausbesuchen und der Betreuung von Patienten in Pflegeheimen – die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) zeichnet ein düsteres Bild der Zukunft unseres Gesundheitswesens. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stößt in der Ärzteschaft auf erhebliche Kritik. Kampflos hinnehmen wollen die Mediziner die Pläne jedoch nicht.

"Ärzteverbände-Protesttag am 10. Juni, bundesweiter Aufruf, HNFoto/adobestock.com"

Mehrere Ärzteverbände rufen für Mittwoch, 10. Juni, zu einem bundesweiten Protesttag auf. Foto: HNFoto/adobestock.com Foto: HNFOTO - stock.adobe.com

Mehrere Ärzteverbände rufen deshalb für Mittwoch, 10. Juni, zu einem bundesweiten Protesttag auf. Hintergrund ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 12. Juni, die von 9 bis 10 Uhr live übertragen wird (www.bundestag.de). Anschließend soll der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Vorgesehen sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen (unter anderem Streichung von Zusatzvergütungen, höherer Apothekenabschlag, Abschläge bei der Familienversicherung, Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld), die nach Angaben der Bundesregierung bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll dadurch im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, bis 2030 sogar um bis zu 38,1 Milliarden Euro.

„Das Ziel ist richtig, aber der Weg ist falsch“, sagt Dr. Frank Bergmann, Vorsitzender der KVNO. Der Vorstand macht deutlich, dass die Pläne die ambulante Versorgung der rund 8,5 Millionen gesetzlich Versicherten im Rheinland gefährden und zugleich die wirtschaftliche Existenz von mehr als 24.000 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten bedrohen. Besonders betroffen seien vulnerable Gruppen. So würden in Bereichen wie der Psychotherapie, Onkologie, der Versorgung in Pflegeheimen sowie der häuslichen Palliativversorgung künftig weniger Termine zur Verfügung stehen. Auch Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder COPD, die auf eine engmaschige Betreuung angewiesen sind, müssten mit Einschränkungen rechnen. Budgetgrenzen würden hier zu einer Verschlechterung der Versorgung führen. Gefährdet seien darüber hinaus zahlreiche präventive Leistungen, etwa Impfungen, da diese ab einem bestimmten Punkt für die Praxen nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden könnten.

„Aktuell sind in Nordrhein bereits über 500 Sitze unbesetzt, und jeder dritte Patient wird von einem Arzt behandelt, der älter als 65 Jahre ist“, erklärt Bergmann. Sollte das Gesetz in Kraft treten, rechnet er mit einer Welle von Praxisschließungen: „Fehlt die wirtschaftliche Sicherheit, erwarten wir, dass viele heute noch niedergelassene Ärzte deutlich früher als geplant aus der ambulanten Versorgung ausscheiden. Erschwerend kommt hinzu, dass Praxisnachfolger schon heute schwer zu finden sind.“ Zudem sei es aus Sicht der KVNO falsch, bewährte Strukturen zu gefährden, die in den vergangenen Jahren zu spürbaren Verbesserungen geführt hätten. Dazu zählt insbesondere das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das gesetzlich Versicherten schnellere Arzttermine ermöglichen und die Versorgung vor allem in unterversorgten Regionen verbessern sollte. „Die 116117 wird mit dem Gesetz unwirtschaftlich“, befürchtet Bergmann. Das TSVG habe seit 2021 jährlich rund 2,3 Millionen zusätzliche Praxis-Termine in Nordrhein ermöglicht – insgesamt fast zehn Millionen bis heute bei einer durchschnittlichen Wartezeit von neun Tagen. Dazu gehörten auch zusätzliche Sprechstundenangebote durch die verpflichtende offene Sprechstunde.

Bergmann warnt: „Wird die Vergütung nun gedeckelt, betrifft das sämtliche Sprechstundentermine. Allein in Nordrhein drohen durch Honorarkürzungen mindestens eine Million Termine wegzufallen. Hinzu kommen die Termine, die durch das TSVG geschaffen wurden. Fehlt hier die Finanzierung, könnten auch diese entfallen. Denn schon heute arbeiten die Praxen an der Grenze ihrer Kapazitäten.“ Nach Berechnungen der KV Nordrhein wäre infolge des geplanten Gesetzes jede zweite Praxis wirtschaftlich gezwungen, Personal abzubauen. Das entspräche rund 5.000 Stellen für Medizinische Fachangestellte. „Weniger Kapazitäten in den Praxen bedeuten für Erkrankte längere Wartezeiten am Telefon, bei der Terminvergabe und letztlich auch bei der Behandlung selbst“, gibt Bergmann zu bedenken.

„Gesundheit ist eines der wichtigsten, wenn nicht sogar das wichtigste Grundbedürfnis der Menschen“, betont Dr. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Bereits heute würden rund 16 Prozent aller Behandlungen in Arztpraxen nicht vollständig vergütet. Das geplante Gesetz verschärfe diese Situation weiter. Die Folge seien Einschränkungen bei Hausbesuchen, Früherkennungsuntersuchungen und Präventionsangeboten. Gleichzeitig könnten Patienten bei fehlenden ambulanten Terminen verstärkt auf deutlich teurere Versorgungsstrukturen wie Klinik-Notaufnahmen ausweichen müssen, so König.

Einsparpotenzial sieht die KVNO an anderer Stelle. „Allein die Lücke bei den Bürgergeld-Beiträgen beträgt zwölf Milliarden Euro pro Jahr“, sagt Bergmann. Diese Summe werde derzeit von den GKV-Versicherten getragen, insbesondere von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. „Das sind Kosten, die eigentlich der Staat übernehmen müsste“, so Bergmann. Eine Korrektur dieser aus Sicht der KVNO unsolidarischen Kostenverteilung würde das System auf einen Schlag um viele Milliarden Euro entlasten – und damit unmittelbar den Patienten zugutekommen.

„In dem geplanten Gesetz geht es nicht um den medizinischen Bedarf, sondern um das Sparen“, erklären Bergmann und König. „Die Ärzteschaft ist angetreten, um Menschen zu helfen, die krank sind. Das wollen wir bestmöglich tun – unabhängig von finanziellen Möglichkeiten oder Versicherungsverträgen und ausschließlich nach medizinischer Dringlichkeit. Mit dem geplanten Gesetz wird das um ein Vielfaches schwieriger. Dabei sind bessere Lösungen möglich, die die Versorgung der Menschen in den Mittelpunkt stellen und gleichzeitig Milliarden an Einsparpotenzial bieten.“ Man sei bereit, gemeinsam mit Politik und Krankenkassen tragfähige Lösungen zu entwickeln und umzusetzen – im Interesse der Patienten und einer langfristig gesicherten ambulanten Versorgung.

Sprachen heute über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Dr. Frank Bergmann (r.) und Dr. Carsten König. Foto: KVNO/Anne Orthen

Prospekte
weitere Artikel