Windenergie im Reichswald
Stadtwerke Goch nehmen Stellung zur OVG-Entscheidung und kündigen sorgfältige Prüfung des Bauantrags an
GOCH. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 12. Juni den Eilantrag des Kreises Kleve gegen die Festlegung von vier Flächen im Reichswald auf dem Gebiet der Gemeinde Kranenburg als Windenergiebereiche im Regionalplan Düsseldorf zurückgewiesen. Damit bleibt die 18. Änderung des Regionalplans vorerst in Kraft. Die Stadtwerke Goch GmbH nehmen diese Entscheidung mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis und bekräftigen ihren Einsatz für eine sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung.
Die Stadtwerke Goch haben sich, gemeinsam mit den Stadtwerken Kleve, bereits in der Vergangenheit intensiv für den Schutz des Reichswaldes als unverzichtbare Grundlage der regionalen Trinkwasserversorgung eingesetzt. Der Reichswald ist ein zentraler Baustein der Wasserversorgung im Kreis Kleve, und seine Schutzwürdigkeit aus wasserwirtschaftlicher Perspektive ist unverändert hoch.
Im laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark des Unternehmens ABO Wind im Bereich Kranenburg wird die Stadtwerke Goch GmbH als Wasserversorgungsunternehmen und Träger öffentlicher Belange vom Kreis Kleve als zuständiger Genehmigungsbehörde förmlich angehört. Diese Beteiligung nehmen die Stadtwerke Goch mit dem ihr gebührenden Ernst wahr. „Wir werden die Antragsunterlagen mit größter Sorgfalt prüfen und alle wasserrechtlich relevanten Aspekte eingehend bewerten“, erklärt Carlo Marks, Geschäftsführer der Stadtwerke Goch GmbH. „Sollten sich Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder Qualität der Trinkwassergewinnung ergeben, werden wir, aber sicherlich auch die Stadtwerke Kleve, was ich hier in Abstimmung mit der Klever Kollegin sagen darf, bei der Genehmigungsbehörde umfassend und begründet geltend machen“, so Marks abschließend.
Trinkwasserversorgung bleibt oberste Priorität
Die einwandfreie und nachhaltige Trinkwasserversorgung der Bürger in Goch und der Region ist und bleibt die oberste Priorität der Stadtwerke Goch GmbH. Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, die öffentliche Wasserversorgung dauerhaft zu sichern, und wird diese Verantwortung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens aktiv wahrnehmen. Die Stadtwerke Goch rufen alle beteiligten Behörden und Planungsträger dazu auf, den Schutz der Trinkwasserressourcen im Reichswald bei allen weiteren Planungs- und Genehmigungsentscheidungen als nicht verhandelbares Schutzgut zu berücksichtigen.