
Wichtige Infos für Wagenbauer
Zugkomitees informieren am 2. Dezember im Klever Kolpinghaus über neue Vorschriften
KLEVE. Der Dachverbandes aller Karnevalisten „Bund Deutscher Karneval“ hat alle Veranstalter von Karnevalsumzügen in NRW darüber informiert, dass es seit dem 26. September dieses Jahres einen neuen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW für den Einsatz von Karnevalswagen gibt. Dazu fand am 4. November eine Online-Informationsveranstaltung des BDK zusammen mit dem TÜV statt, zu der alle Zugkomitees eingeladen waren. Auch die Verantwortlichen der Kreis Klever Karnevalsumzüge nahmen daran teil und konnten sich darüber informieren, was neu ist und wie die Anforderungen umzusetzen sind. Das KRK Kleve, das BTK Bedburg-Hau, das GECK Emmerich, das RZK Goch und das Zugkomitee Krunekroane nahmen daran teil und wollen nun in einer gemeinsamen Veranstaltung alle Wagenbauer darüber informieren. Eine erste Veranstaltung hat bereits in Goch stattgefunden, während der Heinz-Willi van de Loo vom TÜV Nord viele Bedenken ausräumen konnte. Neben dem bisherig bereits benötigten Gutachten für Brauchtumswagen, die durch den TÜV in Kleve für drei Jahre ausgegeben werden, benötigen nun alle Anhänger oder auch Zugfahrzeuge wie Kleintrecker oder Rasenmähertrecker eine Betriebserlaubnis. Dies gilt auch für die Wagen, die bereits ein gültiges Brauchtumsgutachten für 2025 oder länger haben.
Durch den etwas verspäteten Informationsfluss von Seiten des BDK haben sich die lokalen Zugkomitees untereinander verständigt und laden kommende Woche zu einer weiteren Informationsveranstaltung mit Heinz-Willi van de Loo ein. Es wird darum gebeten, dass maximal zwei Personen der jeweiligen Wagenbaugruppen am 2. Dezember um 19 Uhr im Kolpinghaus Kleve, Kolpingstraße 1, teilnehmen und sich über die Neuerungen informieren.