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Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um den betroffenen Betrieb in der Stadt Kleve eine Schutz- und eine Überwachungszone errichtet. Grafik: Kreis Kleve
15. Dezember 2025 Von NN-Online · Niederrhein

Weiterer Geflügelpestausbruch mit 36.000 Tieren in Kleve

Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung

KREIS KLEVE. In einer weiteren Geflügelhaltung in der Stadt Kleve wurde ein neuer Ausbruch von Geflügelpest bestätigt. Die entsprechenden Befunde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor erreichten die Kreisverwaltung am Montag.

Rund 36.000 Tiere mit schwerwiegenden Symptomen wurden, nachdem der Bestand zuvor als „laborbestätigter Verdachtsfall“ eingestuft worden war, getötet. Die Geflügelpest (H5N1) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, deren Ausbruch innerhalb kürzester Zeit großes Tierleid verursacht und oft tödlich endet. Dies verursacht auch immense wirtschaftliche Folgen für die Geflügelbetriebe.

Nach der offiziellen Bestätigung durch das FLI hat der Kreis Kleve am 15. Dezember, eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag, 16. Dezember, in Kraft tritt. Diese ist auf www.kreis-kleve.de/bekanntmachungen unter der laufenden Nummer „Geflügelpest 2025-017“ zu finden. Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um den betroffenen Betrieb eine Schutz- und eine Überwachungszone errichtet. Neben der allgemeinen Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet gelten in beiden Sperrzonen zusätzliche Maßnahmen. So dürfen beispielsweise gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.

Zudem ist das südliche Kreisgebiet von einem Ausbruchsgeschehen in Kempen im Kreis Viersen betroffen. Hier reicht ein Teil der Schutzzone in den Kreis Kleve hinein. Die zugehörige Allgemeinverfügung wurde bereits am 4. Dezember unter der laufenden Nummer „Geflügelpest 2025-014“ erlassen.

Wenn in einem Geflügelbestand ernst zu nehmende Anzeichen für Geflügelpest auftreten, müssen die Behörden sehr schnell handeln. Die Krankheit kann sich innerhalb kurzer Zeit stark ausbreiten und auch andere Betriebe gefährden. In bestimmten Situationen ist es notwendig, die Tiere bereits im so genannten „Verdachtsfall“ zu töten. Ein „Verdachtsfall“ liegt vor, wenn Tiere typische Symptome zeigen und/oder ein erster Laborbefund ebenfalls bereits vorliegt und lediglich die finale Bestätigung durch das bundesweite Referenzlabor noch aussteht. Die Tötung geschieht folglich nicht leichtfertig. Diese Präventivmaßnahme soll verhindern, dass sich ein möglicher Ausbruch weiterverbreitet und dadurch noch mehr Tiere leiden oder sterben. Betroffene Tiere leiden in der Regel unter schwerer Atemnot, inneren Blutungen und können kaum noch stehen. Die „Präventivtötung bei Verdacht“ soll eben dieses massive Leiden verhindern.

Telefon-Hotline

Der Kreis Kleve hat für Fragen rund um die Geflügelpest eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese ist unter 02821/85-99451 zu erreichen – montags bis donnerstags 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12.30 Uhr. Eine Auflistung aller bestätigen Ausbrüche, Informationen zu getroffenen Maßnahmen und Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen hat der Kreis Kleve online unter www.kreis-kleve.de/geflügelpest zusammengestellt. Zudem finden sich auf der Homepage unter „Aktuelle Themen ‒ Geflügelpest“ auch Informationen zur Jagdausübung in Zeiten erhöhter Geflügelpestgefahr.

Hier stehen außerdem Online- Formulare für die Meldung toter Vögel sowie Verstöße gegen die Stallpflicht zur Verfügung. Die Auflistung der entsprechenden Allgemeinverfügungen gibt es auch unter www.kreis-kleve.de/Bekanntmachungen.

Die entsprechenden Gebiete im südlichen Kreisgebiet sind nach dem Ausbruch der Geflügelpest in der Stadt Kempen im Kreis Viersen. Grafik: Kreis Kleve

Die entsprechenden Gebiete im südlichen Kreisgebiet sind nach dem Ausbruch der Geflügelpest in der Stadt Kempen im Kreis Viersen. Grafik: Kreis Kleve

Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um den betroffenen Betrieb in der Stadt Kleve eine Schutz- und eine Überwachungszone errichtet. Grafik: Kreis Kleve

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