Weiterer Ausbruch der Geflügelpest in Kleve
Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung – 10.000 Tiere sind betroffen
KLEVE. In einer weiteren Geflügelhaltung in Kleve ist ein Ausbruch von Geflügelpest bestätigt worden. Die entsprechenden Befunde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor erreichten die Kreisverwaltung am späten Dienstagabend, 25. November. Rund 10.000 Tiere mit schwerwiegenden Symptomen wurden, nachdem der Bestand zuvor als „laborbestätigter Verdachtsfall“ eingestuft worden war, getötet.
Die Geflügelpest (H5N1) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, deren Ausbruch innerhalb kürzester Zeit großes Tierleid verursacht und oft tödlich endet. Dies verursacht auch immense wirtschaftliche Folgen für die Geflügelbetriebe.
Nach der offiziellen Bestätigung durch das FLI hat der Kreis Kleve am Mittwochvormittag eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Donnerstag, 27. November, in Kraft tritt. Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurde um den betroffenen Betrieb jeweils eine Schutz- und Überwachungszone errichtet. Neben der allgemeinen Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet gelten in beiden Sperrzonen zusätzliche Maßnahmen. So dürfen beispielsweise gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.
Wenn in einem Geflügelbestand ernstzunehmende Anzeichen für Geflügelpest auftreten, müssen die Behörden sehr schnell handeln. Die Krankheit kann sich innerhalb kurzer Zeit stark ausbreiten und auch andere Betriebe gefährden. In bestimmten Situationen ist es notwendig, die Tiere bereits im „Verdachtsfall“ zu töten.
Ein „Verdachtsfall“ liegt vor, wenn Tiere typische Symptome zeigen und/oder ein erster Laborbefund ebenfalls bereits vorliegt und lediglich die finale Bestätigung durch das bundesweite Referenzlabor noch aussteht. Die Tötung geschieht folglich nicht leichtfertig. Diese Präventivmaßnahme soll verhindern, dass sich ein möglicher Ausbruch weiterverbreitet und dadurch noch mehr Tiere leiden oder sterben. Betroffene Tiere leiden in der Regel unter schwerer Atemnot, inneren Blutungen und können kaum noch stehen. Die „Präventivtötung bei Verdacht“ soll dieses massive Leiden verhindern.
Der Kreis Kleve hat für Fragen rund um die Geflügelpest eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter Telefon 02821/8599451 zu erreichen, montags bis donnerstags, 9 bis 16 Uhr, sowie freitags von 9 bis 12.30 Uhr.
Eine Auflistung aller bestätigen Ausbrüche, Informationen zu getroffenen Maßnahmen und Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen hat der Kreis Kleve unter www.kreis-kleve.de/geflügelpest zusammengestellt. Zudem finden sich auf der Homepage unter „Aktuelles“ auch Informationen zur Jagdausübung in Zeiten erhöhter Geflügelpestgefahr.
Hier stehen außerdem Online- Formulare für die Meldung toter Vögel sowie Verstöße gegen die Stallpflicht zur Verfügung. Die Auflistung der entsprechenden Allgemeinverfügungen gibt es unter www.kreis-kleve.de/Bekanntmachungen.