
Vorsorgeregelungen rechtzeitig treffen
Vortrag zum Thema Patientenverfügung in Weeze
WEEZE. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge lädt interessierte Bürger zu einem Vortrag in der Alten Schmiede, Kulturhaus Weeze an der Wasserstraße 7 ein. Unter dem Motto „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – Die richtige Vorsorgeregelung!“ gibt Rechtsanwalt und Notar Andreas Kirchberg, aus Bocholt am Donnerstag, 6. November, nicht nur Tipps und Hinweise, die man bei der Testamentsgestaltung beachten sollte.
In diesem Vortrag bilden die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den Schwerpunkt. Die Teilnahme an dem Vortrag ist kostenlos und unverbindlich, alle interessierten Bürger sind willkommen. Beginn ist um 17 Uhr. Da das Interesse an diesem Thema besonders groß ist, wird um vorherige Anmeldung bei der Regionalgeschäftsstelle des Volksbundes unter Telefon 0221/2573295 jeweils montags bis donnerstags von 9 bis 11 Uhr und von 14 bis 15 Uhr, freitags von 9 bis 11 Uhr gebeten. Auf Angehörigen liegt eine besondere Last, wenn unklar ist, wie viel medizinische Behandlung eine pflegebedürftige Person gewollt hätte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Anforderungen an Patientenverfügungen präzisiert. In einer Patientenverfügung können Menschen festlegen, wie lange und wie sie am Ende ihres Lebens behandelt werden wollen. Darin müssen sie möglichst konkretsein: Nur zu sagen, dass „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ gewünscht sind, reicht nicht aus, entschied der BGH in 2016. Bindend seien die Festlegungen nur dann, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen klar genug beschrieben würden, urteilten die Karlsruher Richter. Jeder kann davon betroffen sein, auch junge Menschen nach Operationen, Krankheiten oder Verkehrsunfällen. Hinweise, wie man in diesem Fall die Betreuung optimal für sich als Betroffener gestalten und Vorsorge treffen kann, gibt der angebotene Vortrag. Er wird über den aktuellsten Sachstand bei Fragen der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung informieren.