Verkehrssicherung in Rees: Pflanzen und Hecken zurückschneiden
Stadtverwaltung betont: Rückschnitt ist im Sinne der Verkehrssicherungspflicht erforderlich.
REES. Die Stadt Rees bittet alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten, ihre Hecken, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, falls diese in die öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen oder die Verkehrssicherheit gefährden.
Schnell wachsende Pflanzen und Bäume verdecken oftmals Verkehrszeichen, Straßenlaternen oder die Sichtverhältnisse im Straßenverkehr. Um eine Gefährdung auszuschließen, bittet die Stadt Rees darum, die entsprechenden Pflanzen so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Das Roden und starke Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern ist vom 1. März bis 30. September zum Schutz von Vögeln und Insekten generell nicht erlaubt, dieses Verbot gilt aber nicht, wenn das maßvolle Zurückschneiden im Sinne der Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist.