Sichere Online-Identifikation
Angebot der Dienstleistungen mit eID wird fortlaufend erweitert
Die meisten Onlinedienste kann man nutzen, indem man die entsprechenden Daten einträgt und erforderliche Nachweise direkt hochlädt: zum Beispiel bei der Beantragung oder Verlängerung des Fischereischeins oder auch bei der Anmeldung beziehungsweise jährlichen Zählerstandsmeldung des Gartenwasserzählers.
Für einige Angebote im digitalen Rathaus muss man sich aber sicher und eindeutig online ausweisen; zum Beispiel dann, wenn man ein Führungszeugnis braucht. Hier kommt dann die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ins Spiel. Sie ermöglicht es, auf vertrauenswürdige Weise die eigene Identität nachzuweisen und zu unterschreiben. Das spart eine Menge Zeit. Denn immer mehr Anliegen, die man vorher vor Ort erledigen musste, kann man damit sicher nutzen. So wird auch das Angebot der Dienstleistungen mit eID laufend ausgebaut und erweitert (mehr Infos unter www.goch.de/dienstleistungen). Möchte man zum Beispiel bei der Stadt Goch am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, muss man ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat einreichen. Nutzt man den elektronischen Personalausweis, kann man das Lastschriftmandat direkt online übermitteln. Drucken, Unterschreiben und per Post schicken oder persönlich ins Amt kommen, entfällt. Hat man vor dem Aufruf des Formulars die nötige AusweisApp des Bundes gestartet, wird man Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet. Herunterladen kann man sich die App über Ausweisapp.bund.de. Hier gibt es auf der Startseite auch weitere Informationen zur Nutzung. Übrigens: Seit Juli 2017 ist die eID-Funktion in Ausweisen für Bürger, die bei der Antragsstellung älter als 16 Jahre alt waren, automatisch aktiviert. Mit dem Antrag auf einen Personalausweis bekommt man einen Pin-Brief mit dem Transport-Pin. Mit diesem macht man die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit.
Ist der Chip für die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert (der Ausweis wurde vor Juli 2017 ausgestellt, man hatte sich gegen die Aktivierung entschieden oder hatte das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet) braucht man zur Aktivierung den Bürgerservice vor Ort. Den Termin kann man ganz einfach unter www.goch.de online buchen. Foto: Torsten Matenaers