„RVR-Beschwerde verlängert Dilemma und Zeit der rechtlichen Unsicherheit“
24. August 2026 Von NN-Online · Niederrhein

„RVR-Beschwerde verlängert Dilemma und Zeit der rechtlichen Unsicherheit“

Niederrhein-Kommunen fordern sofortiges Moratorium für neue Abgrabungsgenehmigungen durch den RVR

KREIS WESEL. In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären der Kreis Wesel, die Städte Kamp-Lintfort, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn sowie die Gemeinden Alpen und Hünxe: „Das vorhersehbare Desaster der vollständigen Rechtsunwirksamkeit des Regionalplanes mit seinen gravierenden, negativen Folgen für das gesamte Ruhrgebiet und am Niederrhein haben die klagenden Kommunen nicht verursacht. Die negativen Folgewirkungen und das gesamte aktuelle Dilemma liegen allein in der Verantwortung des RVR, der gegen alle Warnungen und juristische Erkenntnisse, unter anderem in einem von den Klägern beauftragten Rechtsgutachten, einen Teilplan Kies – leider mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums – abgelehnt hat. Insofern sehen die erfolgreichen klagenden Kommunen weiterhin auch das Wirtschaftsministerium gefordert, an einer sachgerechten und rechtssicheren grundsätzlichen Lösung mitzuwirken und in der Zwischenzeit weitere Verwerfungen zu verhindern.

Die jetzige Entscheidung des Ruhrparlaments für ein langwieriges und teures Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist aus Sicht der niederrheinischen Kommunen weder sinnvoll noch nachvollziehbar. Aus ihrer Sicht liegen die Voraussetzungen einer erfolgreichen Beschwerde nicht vor. Revisionsgründe sind nicht erkennbar und auch dem Ruhrparlament nicht vorgetragen worden. Aus der Begründung der Beschlussvorlage lässt sich ablesen, dass der Regionaldirektor die Erfolgsaussichten der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision selbst skeptisch beurteilt. Die Beschlussvorlage des Regionaldirektors geht nicht darauf ein, dass der Regionalplan nach Auffassung des OVG Münster nicht nur verfahrens- und formfehlerhaft ist, sondern auch eklatante materielle Abwägungsmängel im Bereich der Bedarfsermittlung für Auskiesungen aufweist. Obwohl also erneut eklatante Mängel in einer Beschlussvorlage der RVR-Verwaltung offensichtlich sind, folgt das Ruhrparlament wieder einmal und verpasst damit erneut eine Gelegenheit zur Umkehr und sachgerechten Ableitungen.

Offenbar geht es dem RVR nur darum, die Rechtskraft des Urteils durch die Beschwerde möglichst lange hinauszuschieben. Für die Dauer der Beschwerde und eines sich gegebenenfalls anschließenden Revisionsverfahrens bleibt der Regionalplan nämlich trotz des Urteils des OVG Münster weiterhin erhalten und anwendbar. Selbst wenn das OVG Münster – wider Erwarten – in allen drei in der Vorlage als rechtsgrundsätzlich bezeichneten Fragen falsch gelegen hätte, würde dies an dem Ergebnis, dass der Regionalplan unwirksam ist, nichts ändern, haben die niederrheinischen Kommunen in einem Kurzgutachten ermittelt. Damit verlängert der RVR die Zeit der juristischen Unsicherheit. Die Verlängerung des jetzigen Zustandes durch den RVR stößt die vom Kiesabbau betroffenen Kommunen am Niederrhein und den Kreis Wesel als Genehmigungsbehörde für konkrete Abgrabungsvorhaben aus dem weiterhin anzuwenden Regionalplan zudem in ein noch tieferes Dilemma.

Sofortiges Moratorium und Teilplan Kies gefordert

Anstatt sich in einem sinnlosen, langwierigen und teuren Revisionsverfahren zu verkämpfen, fordern die niederrheinischen Kommunen den RVR auf, endlich aus seinen Fehlern zu lernen und die aufwändigen Planungen für die Kiesgewinnung am Niederrhein in Gestalt eines Teilplanes auf den Weg zu bringen. Bis dahin muss der RVR dafür Sorge tragen, dass keine Genehmigungen für Auskiesungen auf Basis der Regionalplans erteilt werden müssen. Paragraf 12 des Raumordnungsgesetzes sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Sollte der RVR dies verweigern, ist die Wirtschaftsministerin als oberste Planungsbehörde erneut gefordert.

Ein solches Moratorium wäre auch völlig unproblematisch, weil, anders als die Kiesindustrie behauptet, genug Kies für die nächsten Jahrzehnte da ist. Verweigerten der RVR und die Ministerin ein solches Moratorium, wäre das Absurdum perfekt und das Dilemma vollkommen. In dem Fall müsste der Kreis Wesel gegebenenfalls Abgrabungen auf Basis des von ihm erfolgreich beklagten und inhaltlich bekämpften Regionalplan genehmigen und die betroffenen Kommunen wären gezwungen, gegen ihren Klagepartner und in der Sache verbündeten Kreis Wesel jede einzelne Genehmigung zu beklagen, wozu sie auch entschlossen sind.

Die Klagen wären auch erfolgreich, denn die Fortgeltung des Regionalplans bis zur Rechtskraft des Urteils des OVG Münster ändert nichts daran, dass sich die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Verfahren über diese Planungen und Maßnahmen nicht über die Entscheidung des OVG Münster hinwegsetzen werden, solange nicht das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG Münster aufhebt. Vorhaben oder Pläne, die sich auf den noch geltenden Regionalplans stützen, müssen bei entsprechenden Klagen daher mit einer Aufhebung rechnen.

Die niederrheinischen Kommunen halten für die Neuauflage der Planung ihr Angebot zur Gesprächsbereitschaft und Kooperation weiterhin aufrecht unter der Voraussetzung, dass endlich ihre Interessen berücksichtigt und ihr mehrfach gezeigtes inhaltliches und juristisches Wissen eingearbeitet werden. Das Ziel muss zwingend eine deutlich reduzierte und zeitlich begrenzte Kiesausbeutung auf Basis einer zeitgemäßen Bedarfsberechnung und unter den Vorgaben eines ,Degressionspfades‘, wie er im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Regierungsparteien in NRW suggeriert wird.“

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