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Osterfeuer müssen angezeigt werden
4. März 2026 Von NN-Online · Goch

Osterfeuer müssen angezeigt werden

Private Osterfeuer bleiben verboten

GOCH. Osterfeuer müssen bis einschließlich Sonntag, 22. März, beim Ordnungsamt der Stadt Goch angezeigt werden. Ein entsprechendes Anzeigeformular sowie ein Merkblatt mit wichtigen Infos sind auf der Internetseite www.goch.de/osterfeuer verfügbar.

Nach erfolgter Anzeige meldet sich das Ordnungsamt beim jeweiligen Veranstalter mit der Information, ob das vorgesehene Osterfeuer den Vorschriften entspricht und durchgeführt werden kann. Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer mit dem Ziel der Brauchtumspflege ausrichtet. Private Osterfeuer sind auch in diesem Jahr nicht gestattet. Von dem Verbot nicht betroffen ist das Abbrennen von geringen Mengen von unbehandeltem Holz in Feuerschalen. Diese Feuer müssen auch nicht angezeigt werden.

Das Ordnungsamt behält sich Kontrollen während der Ostertage vor. Weitere Informationen gibt es beim Ordnungsamt von Sven van Bühren, unter Telefon: 02823/320-246 und Niclas Gorißen , unter Telefon: 02823/320-172.

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