Neue Verkehrsregelung gilt nun auf der Moritz-von-Nassau-Straße
Stadt Emmerich reagiert: Einfahrt in die Straße aus Richtung Ostermayerstraße kommend verboten
Die entsprechenden Verkehrsschilder wurden installiert. Die Zufahrt zur Kindertagesstätte und zum späteren Wohngebiet „Waldparkviertel“ ist somit gewährleistet, eine Weiterfahrt über die Moritz-von-Nassau-Straße ist jedoch nicht möglich. Der Fahrzeugverkehr kann die Straße künftig nur noch aus Richtung der B220 befahren. Für Fahrradfahrer hat die geänderte Beschilderung keine Einschränkungen.
Die durchgeführte Verkehrszählung ergab, dass im Durchschnitt rund 1.400 Fahrzeuge pro Tag die Moritz-von-Nassau-Straße befahren. „Stadtplanerisch handelt es sich bei der Moritz-von-Nassau-Straße eindeutig um eine Wohnstraße. Personen, die hier wohnen, sollen sich zu Fuß gefahrlos in dem Bereich bewegen können. Deshalb haben wir die Straße ja auch als verkehrsberuhigten Bereich ausgebaut und ausgeschildert. Bei der Vielzahl der gezählten Fahrzeuge, die übrigens auch häufig schneller als die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit gefahren sind, ist aber eher von einer Durchfahrtsstraße zu sprechen. Diese Form der Nutzung wollen wir mit der Neuregelung entgegenwirken“, sagt Tim Terhorst, Pressesprecher der Stadt Emmerich. So ist auch zu erklären, dass für die Straße keine Einbahnstraßen-Regelung eingeführt wurde. So ist gewährleistet, dass Anlieger die Moritz-von-Nassau-Straße mit ihren Autos weiterhin in beiden Fahrtrichtungen nutzen können.
Die Stadt Emmerich weist darauf hin, dass es dauern wird, bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neue Regelung gewöhnt haben. Daher kann es in den ersten Tagen zu erhöhtem Verkehrsaufkommen kommen. Dies betrifft besonders den Bereich rund um die Kindertagesstätte „Räuberhöhle“. Die Umfahrung der Wohngebäude „Junges Wohnen“ (Hausnummern 28 und 28a) ist nicht erlaubt, da es sich hier um eine private Fläche handelt.