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Neue Leitlinien für Tiny-House-Siedlungen
23. April 2026 Von NN-Online · Issum

Neue Leitlinien für Tiny-House-Siedlungen

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Issum

ISSUM. Im Fokus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Issum am 21. April standen insbesondere die Themen erneuerbare Energien, Erarbeitung von Leitlinien für Tiny-House-Siedlungen, sowie die Gestaltung neuen Wohnraums und des Issumer Ortskerns.

Neugestaltung des Issumer Ortskerns

Die Ausführungsplanung für die Neugestaltung der Kapellener Straße (zwischen Markt und Mittelstraße), der Straße Markt sowie der Gelderner Straße (zwischen Neustraße und Platz An de Pomp) wurde nun finalisiert, im Bau- und Umweltausschuss beraten und zur Abstimmung in den Rat verschoben. Die Baumaßnahmen umfassen nicht nur eine moderne Straßen- und Platzgestaltung, sondern auch die Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie eine zeitgemäße Straßenbeleuchtung. In den vergangenen Monaten wurden Eigentümer und Anwohnende in Versammlungen über die Planungen informiert und konnten ihre Anregungen einbringen. Die Neugestaltung sieht die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vor. Zusätzlich sollen neue Bänke aufgestellt werden, wie sie bereits am Parkplatz Schulstraße und an der Straße Achter de Kerk zu finden sind. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll in Kürze erfolgen.

Ausbau erneuerbarer Energien

Der Ausschuss hat der Aufstellung der Änderungen des Flächennutzungsplans sowie entsprechenden Bebauungsplanverfahren für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowohl entlang der Autobahn als auch am Nordring zugestimmt. Die geplanten Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur lokalen Energieversorgung und zum Klimaschutz. Gleichzeitig ergeben sich für die Gemeinde erhebliche wirtschaftliche Potenziale, unter anderem durch Gewerbesteuereinnahmen, finanzielle Beteiligungsmodelle nach EEG und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger.

Im Bereich der Windenergie wurde beschlossen, neun potenzielle Standorte im Rahmen der sogenannten Isolierten Positivplanung (IPP) durch ein externes Fachbüro umfassend prüfen zu lassen.

Neue Leitlinien für Tiny-House-Siedlungen

Mit einem Grundsatzbeschluss hat der Ausschuss erstmals klare Leitlinien für die Entwicklung von Tiny-House-Siedlungen in Issum beraten und zur Abstimmung in den Rat verschoben. Künftig sollen entsprechende Projekte unter definierten Rahmenbedingungen ermöglicht werden können. Dazu zählen unter anderem eine maximale Größe von 30 Wohneinheiten pro Siedlung, die Ausweisung als reguläres Wohngebiet sowie eine dauerhafte Nutzung zu Wohnzwecken (keine Feriennutzung).

Es gab bereits vereinzelte Anfragen zur Bebauung von Baulücken mit Tiny Häusern, diese scheiterten jedoch aus planungsrechtlichen oder persönlichen Gründen. Die Verwaltung führt bereits Absprachen mit der Unternehmensberatung Pinthal, um eine Tiny-House-Siedlung in Issum oder Sevelen zu realisieren. Bisher konnten jedoch keine konkreten städtebaulichen Entwürfe vorgelegt werden, da alle angesprochenen Grundstückseigentümer einen Verkauf ihrer Flächen für dieses Vorhaben abgelehnt haben. Der Grundsatzbeschluss soll jedoch eine Hilfestellung für die Bearbeitung aller potenziellen zukünftigen Anträge darstellen.

Neue Wohnbauflächen in Sevelen-Vorst

Zur Deckung des steigenden Wohnraumbedarfs wurde zudem die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung im Bereich Sevelen-Vorst beraten. Der Bereich Sevelen-Vorst weist bereits eine siedlungsähnliche Struktur auf und entspricht nicht mehr dem typischen Bild einer Bauernschaft. Die Nachfrage nach neuem Wohnraum, insbesondere von Seiten der ansässigen Bevölkerung, hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Kreis Kleve sieht das Vorhaben positiv und hat auch bereits im vorherigen Verfahren der Ergänzungssatzung in seiner Funktion als Träger der Landschaftsplanung einer Änderung des Landschaftsplans zugestimmt.

Die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt das Ziel, die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in Sevelen-Vorst langfristig zu gewährleisten und unter diesen Voraussetzungen neuen Wohnraum schaffen zu können. Durch die Ausweisung als Wohnbaufläche wird eine klare planungsrechtliche Grundlage geschaffen, die tatsächlichen Nutzungen planerisch aufgegriffen und die Grundlage für neuen Wohnraum geschaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Vorst“, wurde in den nächsten Bauausschuss verschoben.

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