Neue eingeschränkte Halteverbotszone auf der Marktstraße
11. Juni 2026 Von NN-Online · Kevelaer

Neue eingeschränkte Halteverbotszone auf der Marktstraße

Stadt Kevelaer informiert über Änderungen

KEVELAER. Auf der Marktstraße in Kevelaer gilt ab sofort ein eingeschränktes Halteverbot. Die neue Regelung erstreckt sich über die Marktstraße bis zum St.-Klara-Platz sowie den rückwärtigen Bereich des Rathauses bis zum Schild „verkehrsberuhigter Bereich“ am Roermonder Platz.

Wesentliche Bestimmungen: Parken in der ausgewiesenen Zone ist nicht mehr gestattet.

Das Halten ist auf maximal drei Minuten beschränkt; zulässig ist das kurzfristige Anhalten ausschließlich zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen.

Das eingeschränkte Halteverbot gilt auf sämtlichen öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb der Zone, soweit nicht durch zusätzliche Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen abweichende Regelungen getroffen sind.

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