
„Nationalpark – ja oder nein?“
Lesermeinung zum Nationalpark Reichswald
Wir sind im Kreis Kleve aufgerufen zu einem Bürgerentscheid Nationalpark Reichswald. Wie finde ich eine fundierte Entscheidung für mein Votum? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass aus der Politik Folgewirkungen von Unter-Schutz-Stellungen im Vorhinein nicht ausreichend beschrieben werden und Zusagen im Nachhinein keine Wirkung zeigen.
Der Ausweisung des Naturschutzgebietes Düffel/Kellener Altrhein wurde zum Beispiel von der betroffenen Bevölkerung in Verhandlungen mit dem Minister Matthiesen zugestimmt unter der Maßgabe, dass es danach keine weiteren Auflagen geben werde. Es folgte Vogelschutz und Natura 2000 mit FFH usw.
Die in der öffentlichen Hand befindlichen Forstflächen werden vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW nach ökologischen Aspekten bewirtschaftet. Die Forstwirtschaft hat den Begriff der Nachhaltigkeit geprägt. Somit werden die ökologischen Verbesserungen, die nach Ausweisung zum Nationalpark erwartet werden, vom Landesbetrieb Wald und Holz sicherlich auch erreicht werden können. Das kann dann mit weniger Finanzmitteln und Bürokratie erfolgen, als ein Nationalpark erfordert. Nach Aussage der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve wird nach Entscheid für einen Nationalpark danach eine Verordnung erlassen. In solch einer Verordnung werden die Maßnahmen und deren Ausführungen zur Realisierung des Nationalparks festgelegt. Das erfolge nicht mit öffentlicher Beteiligung, sondern nur mit Beteiligung der Fachbehörden und Fachverbände. Anhand des Textentwurfes so einer Verordnung zu dem Nationalpark Reichswald ließen sich die Wirkungen besser abschätzen. Geworben wird auch mit wirtschaftlichen Vorteilen über vermehrten Tourismus. Nach meiner Einschätzung bedeutet das auch zusätzlich mehr C02-Ausstoß. Sollte das nicht bald vor dem Hintergrund des Klimawandels vermieden werden? Vor dem Hintergrund dieser Aspekte und den verfügbaren Informationen kann mein Votum nur „nein“ lauten.
Dr. Wilhelm Wehren
Goch
Leserzuschriften werden unabhängig davon veröffentlicht, ob die darin zum Ausdruck gebrachte Meinung mit der Meinung der Redaktion übereinstimmt. Sinnwahrende Kürzungen behält sich die Redaktion vor. Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht.