KV Nordrhein kritisiert: Patienten bezahlen doppelt
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen
NIEDERRHEIN. Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein warnt: Das Gesetz bedroht die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Arzt- und Psychotherapiepraxen – und trifft die Region Nordrhein besonders hart. Die KV Nordrhein kritisiert das Vorhaben in mehreren zentralen Punkten.
Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein: „Die Politik bestraft Praxen, die sich an die bisherigen Vorgaben gehalten haben, belastet Patienten über die Maße, greift keinen einzigen der sinnvollen Vorschläge für eine günstigere und verbesserte Versorgung auf und verschärft zudem durch kurzfristige Anpassungen die Folgen für Patienten und Ärzteschaft zusätzlich.“ Ein Beispiel: Das Gesetz streicht ab 2027 die Sondervergütung, die Praxen seit 2019 erhalten haben, um mehr Termine anzubieten und Patienten schneller zu behandeln. „Die Maßnahmen waren entgegen der Behauptungen der Politik sehr erfolgreich“, so Bergmann. Zugleich werden die Mittel, die damals aus dem allgemeinen Praxisbudget für diese Regelung herausgenommen worden waren, nicht vollständig zurückgegeben. Das Ergebnis: Praxen stehen finanziell schlechter da als vor sieben Jahren – vor allem, wenn sie besonders viele Termine zur Verfügung gestellt haben. Bergmann fasst zusammen: „Das ist längst kein Beitragssatzstabilisierungsgesetz mehr. Es ist ein Versorgungskürzungsgesetz. Wer sich an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten hat, wird im Nachhinein dafür bestraft“, erklärt der Vorstand der KV Nordrhein.
Nordrhein verliert 2,3 Millionen Patiententermine
Die Folgen seien konkret: Allein seit 2021 wurden in Nordrhein jährlich rund 2,3 Millionen zusätzliche Praxistermine durch die nun gestrichene Regelung ermöglicht – mit einer durchschnittlichen Wartezeit von nur neun Tagen. Diese Versorgungsleistung steht jetzt auf dem Spiel.
Hinzu komme ein strukturelles Ungleichgewicht: Werden ärztliche Leistungen künftig medizinisch abgewertet, fließen die eingesparten Mittel direkt den Krankenkassen zu. Werden Leistungen dagegen aufgewertet, müssen Praxen die höheren Kosten selbst tragen – ohne zusätzliche Mittel. Dieser Mechanismus benachteiligt die Ärzteschaft systematisch. „Die Frage nach dem Grund sei erlaubt“, so Bergmann. „Will die Politik die ambulante Versorgung vor Ort systematisch abschaffen oder hat sie schlicht das System nicht verstanden?“
„KV Nordrhein hat Lösungen – Berlin ignoriert sie“
Die KV Nordrhein habe in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Versorgung auch ohne Zentralvorgaben funktioniert: Regionale Steuerung, flexible Honorarverteilung und gezielte Förderung ermöglichten in Nordrhein Versorgungsleistungen, die bundesweit zu den zugänglichsten gehören. Genau diesen regionalen Gestaltungsspielraum schränke das Gesetz nun massiv ein, indem der Bewertungsausschuss den Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit vorschreiben soll, wie Honorare zu verteilen sind.
Die KV Nordrhein fordert deshalb, das Gesetz nach der Sommerpause grundlegend nachzubessern: Die aus dem Praxisbudget entnommenen Mittel müssen vollständig zurückgegeben, Ab- und Aufwertungen ärztlicher Leistungen finanziell symmetrisch behandelt und den Kassenärztlichen Vereinigungen ausreichend regionaler Gestaltungsspielraum gelassen werden.
„Beitragssätze lassen sich nicht stabilisieren, indem man die Arztpraxen destabilisiert. Wer die ambulante Versorgung schwächt, spart nicht – er verlagert Behandlungen lediglich in teurere Strukturen. Am Ende zahlen die Versicherten doppelt: mit ihren Beiträgen und mit längeren Wartezeiten. Das gilt vor allem auch für den Bereich der Psychotherapeuten, wo die Wartezeiten schon jetzt hoch sind und die Anzahl der Patienten seit Jahren kontinuierlich steigt“, so der Vorstand der KV Nordrhein.