Kreis-Veterinärbehörde warnt vor Newcastle-Krankheit bei Geflügel
9. Juni 2026 Von NN-Online · Niederrhein

Kreis-Veterinärbehörde warnt vor Newcastle-Krankheit bei Geflügel

Impfpflicht für alle gewerblichen und privaten Hühner- und Putenhaltungen

KREIS KLEVE. Die Veterinärbehörde des Kreises Kleve wendet sich an alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter im Kreis Kleve. Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Frühjahr 2026 mehrere Fälle der hochansteckenden „Newcastle-Krankheit“ (ND/„Newcastle-Disease“) in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Diese Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. „Wir rufen alle Halterinnen und Halter von Hühnern und Puten auf, ihre Tiere durch verpflichtende Impfungen zu schützen und die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen“, so Diana Nienhaus, Leiterin der Kreis-Veterinärbehörde. Für den Menschen ist das Virus in der Regel ungefährlich. In sehr seltenen Fällen kann es bei engstem Kontakt zu einer leichten Bindehautentzündung kommen. Der Verzehr von Fleisch und Eiern infizierter Tiere ist unbedenklich.

Symptome erkennen – Verdacht sofort melden

In Deutschland gibt es eine bundesweite Impfpflicht für sämtliche Hühner- und Putenhaltungen. Der Impfschutz muss regelmäßig aufgefrischt werden. Tierärzte, die die Bestände betreuen, stehen für Beratungen zur Verfügung und unterstützen bei der Umsetzung der Impfungen. Die Newcastle-Krankheit zeigt ähnliche Symptome wie die klassische Geflügelpest. Typische Erkrankungsanzeichen sind Abgeschlagenheit und Apathie, Augenentzündungen und Atemnot, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, Schwellungen an Kopf und Kehllappen, gründlicher Durchfall sowie Lähmungen und neurologische Störungen. Es gibt unterschiedliche Krankheitsverläufe. Bei hochansteckenden Verläufen sterben infizierte Tiere meist innerhalb weniger Tage. Es können jedoch auch mildere Krankheitsverläufe mit unspezifischen Symptomen auftreten. Beim Verdacht auf die Newcastle-Krankheit muss sofort die zuständige Veterinärbehörde informiert werden, um eine Laboruntersuchung einzuleiten. Die Newcastle-Krankheit ist gesetzlich meldepflichtig.

Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen

Die Newcastle-Krankheit verbreitet sich über direkten Tierkontakt, kontaminierte Gegenstände und Personen. Deshalb gilt es, die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen kritisch zu überprüfen und diese bei Bedarf zu verbessern. Besonders wichtig sind die Kontrollen von Personenkontakten wie Besuchern und Dienstleistern sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Ställen und Ausrüstung. Unbedingt vermieden werden soll der Austausch von Geräten und Materialien zwischen verschiedenen Haltungen. „Jede Halterin und jeder Halter ist verpflichtet, das Risiko eines Eintrags oder einer Weiterverbreitung der Krankheit zu minimieren“, so Veterinärin Nienhaus. Denn im Fall eines bestätigten Ausbruchs müssen alle Tiere des betroffenen Bestands tierschutzgerecht getötet werden. Auch bei der Newcastle-Krankheit werden Schutz- und Überwachungszonen von drei beziehungsweise zehn Kilometern eingerichtet. In diesen Zonen gelten strenge Auflagen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit („Newcastle Disease“), zu Impfungen und zu Biosicherheitsmaßnahmen gibt es auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.de).

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