Kalkar beschließt Gründung eines Inkluionsbeirates
Gemeinsame Pressemitteilung der im Rat der Stadt Kalkar vertretenen Fraktion von FBK und SPD
KALKAR. Kürzlich ist der Rat der Stadt Kalkar einstimmig der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss (HFA) gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt, die Gründung eines Inklusionsbeirates vorzubereiten. Diese einstimmigen Beschlüsse, sowohl des HFA als auch des Rates basieren auf einen gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen von FBK und SPD vom 10. Juni 2026 und der CDU vom 16.Juni 2026. Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen und inklusiven Stadtgesellschaft. Menschen mit Behinderungen sollen in Kalkar nicht nur „mitgedacht“, sondern aktiv beteiligt werden — denn echte Inklusion funktioniert am besten miteinander statt übereinander. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet öffentliche Stellen ausdrücklich dazu, Menschen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), das Inklusionsgrundsätzegesetz NRW (IGG NRW) sowie die Gemeindeordnung NRW schaffen hierfür entsprechende Grundlagen. Mit einem Inklusionsbeirat erhält die Stadt Kalkar ein dauerhaftes Beteiligungs- und Beratungsgremium, das Politik und Verwaltung unterstützt, Barrieren sichtbar macht und konkrete Verbesserungsvorschläge einbringen kann. Gleichzeitig stärkt ein solcher Beirat die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene. Vor dem Hintergrund der Einrichtung eines Inklusionsbeirates auf Kreisebene ist es sinnvoll und wichtig, auch auf kommunaler Ebene entsprechende Strukturen zu schaffen und eng miteinander zu verzahnen. Besonders hervorzuheben ist dabei die starke Einbindung von Selbstvertretern sowie der Ansatz, Inklusion als Querschnittsaufgabe in allen kommunalen Bereichen mitzudenken.
Im Vorfeld dieses Antrages standen die Fraktionen im Austausch mit dem Inklusionsbeauftragten des Kreises Kleve. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Anregungen sind in die Formulierung dieses Antrages eingeflossen. Kalkar kann damit ein klares Signal senden: Teilhabe ist kein „Extra“, sondern gehört selbstverständlich dazu.