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Beraterin Carola Schroer.Foto: GrenzInfoPunkt Rhein-Waal
4. März 2024 Von NN-Online · Niederlande

Homeoffice: Gewusst wie

Grenzpendler müssen zusätzliche Regelungen im Blick haben

KREIS KLEVE. Mehr Flexibilität, Zeitersparnis und eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit: Das Arbeiten im Homeoffice hat sich spätestens seit der Corona-Pandemie in vielen Branchen fest etabliert. Wer aber in Deutschland wohnt und in den Niederlanden angestellt ist, muss ein paar zusätzliche Regelungen im Blick haben, weiß Carola Schroer vom GrenzInfoPunkt Rhein-Waal. „Einige EU-Länder haben eine Rahmenvereinbarung getroffen, die Homeoffice in einem gewissen Umfang ermöglicht. Das bedeutet konkret, dass Grenzpendler bis zu 50 Prozent ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten können, ohne, dass es ihre Sozialversicherungspflicht beeinflusst.“ Beispiel: Ein Mitarbeiter in Vollzeit (40 Stunden/Woche) kann 2,5 Tage pro Woche von seinem Wohnland aus arbeiten. Der Arbeitgeber im Land des Firmensitzes muss dazu eine A1-Erklärung beantragen, ein offizielles Dokument zur Überprüfung der Sozialversicherungspflicht.

Schwieriger sehe es bei der Steuerpflicht aus, erklärt Schroer: „Es ist noch keine Regelung für die Lohnsteuerabgaben zwischen Deutschland und den Niederlanden gefunden worden, daher bleibt es beim ‚Salarysplit‘, also der Steuerpflicht in beiden Ländern.“ Das bedeutet, man zahlt seine Steuern anteilsmäßig in Deutschland und den Niederlanden.

Wer Fragen zu diesen oder anderen Themen rund ums Arbeiten, Wohnen oder Studieren in den Niederlanden hat, kann sich an den GrenzInfoPunkt Rhein-Waal wenden. Er bietet eine kostenlose Beratung zu Fragen über Sozialversicherungen, Steuern, Rente und Umzug im Nachbarland an – wahlweise persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Regelmäßig finden zudem Grenzgängersprechstunden bei der Euregio Rhein-Waal in Kleve statt. Nächster Termin ist Dienstag, 26. März, von 9 bis 12.30 Uhr.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.grenzinfo.eu/erw.

Beraterin Carola Schroer.Foto: GrenzInfoPunkt Rhein-Waal

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