Homeoffice: Gewusst wie
Grenzpendler müssen zusätzliche Regelungen im Blick haben
Schwieriger sehe es bei der Steuerpflicht aus, erklärt Schroer: „Es ist noch keine Regelung für die Lohnsteuerabgaben zwischen Deutschland und den Niederlanden gefunden worden, daher bleibt es beim ‚Salarysplit‘, also der Steuerpflicht in beiden Ländern.“ Das bedeutet, man zahlt seine Steuern anteilsmäßig in Deutschland und den Niederlanden.
Wer Fragen zu diesen oder anderen Themen rund ums Arbeiten, Wohnen oder Studieren in den Niederlanden hat, kann sich an den GrenzInfoPunkt Rhein-Waal wenden. Er bietet eine kostenlose Beratung zu Fragen über Sozialversicherungen, Steuern, Rente und Umzug im Nachbarland an – wahlweise persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Regelmäßig finden zudem Grenzgängersprechstunden bei der Euregio Rhein-Waal in Kleve statt. Nächster Termin ist Dienstag, 26. März, von 9 bis 12.30 Uhr.
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.grenzinfo.eu/erw.Beraterin Carola Schroer.Foto: GrenzInfoPunkt Rhein-Waal