
Grundsteuerbescheide werden in Xanten am Freitag verschickt
Knapp die Hälfte der Ein- und Zweifamilienhaus-Besitzer muss mehr, die andere künftig weniger zahlen
In Xanten muss etwa eine Hälfte der Hauseigentümer zukünftig mehr Grundsteuer und die andere Hälfte weniger Grundsteuer zahlen, wie Xantens Bürgermeister Thomas Görtz und Kämmerer Stephan Grundmann im Rahmen eines Pressegesprächs bekanntgaben. „Insgesamt ist es gerechter geworden“, meinte Görtz. Denn die, die künftig mehr zahlen müssten, hätten in den vergangenen Jahren wohl um einiges zu wenig bezahlen müssen.
Um dies vergleichen zu können, hat Grundmann einmal die Zahlen der Ein- und Zweifamilienhaus-Besitzer herausgepickt. Hier gibt es etwa 5200 Eigentümer, die in den nächsten Tagen ihren Grundsteuerbescheid erhalten werden. „2800 von ihnen müssen weniger, 2400 mehr bezahlen als vorher“, sagte Grundmann. Interessant seien dabei jedoch die einzelnen Dimensionen zu betrachten: So müssten künftig etwa 960 Eigentümer „nur“ bis zu 20 Prozent mehr zahlen. In knapp 530 Fällen seien es 20 bis 50 Prozent, in 230 Fällen 50 bis 75 Prozent und in knapp 120 Fällen 75 bis 100 Prozent, was dem Doppelten als bisher entspricht. Das Zwei- bis Dreifache müssten künftig 300 Hauseigentümer, das Drei- bis Vierfache 130 Hauseigentümer, das Vier- bis Fünffache knapp 80 Immobilienbesitzer und das Fünf- bis Sechsfache etwa 20 Hauseigentümer zahlen. „Darunter gibt es aber sehr niedrige Anfangs-Zahlenwerte“, betonte Görtz.
So seien etwa Eigentümer darunter, die bisher beispielsweise 50 Euro zahlen mussten, und nun 300 Euro. Das sei dann zwar das Sechsfache, unterm Strich aber keine exorbitant hohe Grundsteuer. „Es gab eben vorher viele Grundsteuerbescheide, die nicht der Realität entsprachen. Das ist ja auch der Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Grundsteuer zu reformieren, um sie gerechter zu machen“, sagte Görtz. Bei den Ausreißern, die drastisch mehr zahlen müssten, seien Berechnungsfehler nicht ausgeschlossen. Betroffene müssten sich allerdings direkt an das Finanzamt wenden. Die Stadt Xanten könne hier nicht behilflich sein. Immobilienbesitzer könnten die Grundsteuer jedoch auf Anfrage bei der Stadt in Raten zahlen.
Da wo andere mehr zahlen müssen, gibt es auch immer welche, die weniger zahlen müssen – so auch bei der Grundsteuer in Xanten. Unter den 2800 Ein- und Zweifamilienhaus-Besitzern, bei denen die Grundsteuer gesunken ist, liegen 1680 Eigentümer bei einer Ersparnis von bis zu 20 Prozent, 1040 bei einer Ersparnis zwischen 20 und 50 Prozent, 50 bei einer Ersparnis zwischen 50 und 75 Prozent und fünf sogar bei einer Ersparnis zwischen 75 und 99 Prozent, wie Grundmann vorstellte.
Dass sich unterm Strich für Privateigentümer nicht allzu viel geändert habe, zeige der durchschnittliche Messbetrag, der nun bei 77 Euro liege und damit im Vergleich zu den vorherigen 75 Euro keine große Änderung darstelle.
Anders sieht das allerdings bei den Gewerbetreibenden aus. Dort hat sich der durchschnittliche Messbetrag von früher 555 Euro auf nun 237 Euro verringert. Er hat sich also mehr als halbiert, da Gewerbetreibende künftig weniger Grundsteuer zahlen müssen. Görtz findet das aber alles andere als ungerecht: „Bei Grundstücken im Gewerbegebiet liegt der Quadratmeter bei 50 Euro, bei Wohngrundstücken ihn Wohngebieten bei 200 Euro plus x. Wohngrundstücke haben einfach einen höheren Wert als ein Geschäftsgrundstück.“ Dementsprechend sei auch die niedrigere Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für Gewerbetreibende an dieser Stelle fair.
Die Stadt Xanten hat durch die Reformierung der Grundsteuer in Zukunft allerdings zirka 700.000 Euro weniger Steuereinnahmen. Der Rat der Stadt Xanten hat deshalb in einem Dringlichkeitsbeschluss beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer B (bewohnte und gewerblich genutzte Grundstücke) von 965 auf 995 Prozentpunkte anzuheben. Diese Erhöhung um etwa drei Prozent sind in den Grundsteuerbescheiden, die am kommenden Freitag verschickt werden, bereits eingerechnet. Sie würde bei denen, die jetzt mehr zahlen müssten, aber nur einen kleinen Bruchteil ausmachen.
Die Grundsteuer wird immer für ein Kalenderjahr berechnet. Nach dem Grundsteuergesetz wird sie zu einem Viertel des Jahresbetrags jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Sabrina PetersXantens Kämmerer Stephan Grundmann (l.) und Bürgermeister Thomas Görtz (r.) erläuterten die Auswirkungen der Grundsteuer-Reform. NN-Foto: SP

Sabrina Peters ist Redakteurin bei den Niederrhein Nachrichten und betreut die Orte Xanten, Rheinberg, Alpen, Sonsbeck und Kalkar.