Gemeindefinanzierungsgesetz 2026: Über 385 Millionen Euro fließen in den Kreis Wesel
Eine Übersicht zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2026
KREIS WESEL. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) im kommenden Jahr 16,84 Milliarden Euro vom Land. Das ist ein Rekordhoch, trotz der allgemeinen schwachen wirtschaftlichen Entwicklung. Damit steigt die Summe im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,074 Milliarden Euro – ein Plus von 6,8 Prozent. Gegenüber den bisherigen Annahmen aus diesem Sommer erhalten die Kommunen noch einmal 390 Millionen Euro mehr. Mit der jetzt vorliegenden Modellrechnung erhalten die Kommunen eine Planungsgrundlage zur Aufstellung ihrer Haushalte für 2026.
Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Charlotte Quik: „Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen leisten Tag für Tag Enormes – sie sorgen für funktionierende Kitas, sanierte Schulen, sicheren Straßenverkehr, soziale Angebote und ein gutes Miteinander vor Ort. Damit sie das auch in Zukunft können, stellt das Land 2026 rund 16,84 Milliarden Euro für die Gemeindefinanzierung bereit – so viel wie nie zuvor. Dem Kreis Wesel und seinen Kommunen werden davon über 385 Millionen Euro zugewiesen – das sind tolle Nachrichten. Unsere Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres Zusammenlebens. Neben dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur, der Altschuldenlösung und der Abschaffung der kommunalen Vergabevorschriften ab dem 1. Januar 2026 bleibt die Landesregierung auch mit der Gemeindefinanzierung 2026 an der Seite der Kommunen. Denn gute Lebensbedingungen entstehen nicht von allein. Sie brauchen Engagement – und eine faire finanzielle Basis.“
Folgende Zuweisungen entfallen auf die Kommunen und die Kreisverwaltung: Alpen: 1.816.605 Euro (33.249 Euro mehr gegenüber der Schätzung im Sommer), Dinslaken: 54.007.422 Euro (1.222.114 Euro mehr), Hamminkeln: 9.771.985 Euro (427.368 Euro mehr), Hünxe: 3.810.443 (239.604 Euro mehr), Kamp-Lintfort: 38.862.691 Euro (718.755 Euro mehr), Moers: 91.743.480 Euro (1.992.798 Euro mehr), Neukirchen-Vluyn: 15.914.187 Euro (467.491 Euro mehr), Rheinberg: 6.967.303 Euro (494.739 Euro mehr), Schermbeck: 6.141.179 Euro (249.226 Euro mehr), Sonsbeck: 2.815.167 Euro (137.391 Euro mehr), Voerde: 12.436.541 Euro (610.053 Euro mehr), Wesel: 49.872.388 Euro (1.222.935 Euro mehr), Xanten: 9.653.778 Euro (341.537 Euro mehr), Kreisverwaltung Wesel: 83.058.536 Euro (1.522.699 Euro mehr). Gesamtzuweisungen an den Kreis Wesel und seine Kommunen: 386.871.708 (9.680.565 Euro mehr gegenüber der Schätzung im Sommer)
Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur hat die Landesregierung vor wenigen Tagen das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. In den nächsten zwölf Jahren sieht der Plan Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor. Davon entfallen 21,3 Milliarden Euro auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, was einem kommunalen Anteil von fast 70 Prozent entspricht. Knapp 10 Milliarden Euro investiert das Land in seine Infrastruktur. Damit gibt die Landesregierung gegenüber den Kommunen und allen Menschen unseres Landes eine beispiellose Investitionsgarantie ab.
Zusätzlich garantiert die Landesregierung den Kommunen die Höhe der GFG-Investitionspauschalen für die nächsten 12 Jahre und damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Sollten die Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen sinken, würden die Pauschalen aus Mitteln des Landeshaushalts aufgestockt. Zudem entlastet die Landesregierung die Kommunen durch die landesseitige anteilige Übernahme kommunaler Altschulden.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW legt fest, wie viel Geld das Land jährlich an seine Städte und Gemeinden verteilt. Diese Mittel sind die Grundlage dafür, dass vor Ort Kitas geöffnet bleiben, Schulen modernisiert, Straßen instandgehalten und soziale Angebote gesichert werden. Das GFG sorgt dafür, dass jede Kommune – unabhängig von ihrer Finanzkraft – ihre Aufgaben erfüllen und das Leben der Menschen vor Ort gestalten kann.