Förderaufruf für Kleinprojekte in der LEADER-Region: Kreative Ideen für die Region sind gefragt
Anträge können ab sofort wieder gestellt werden
KREIS WESEL. Der Startschuss ist gefallen: Ab sofort stehen sämtliche Antragsunterlagen und Formulare für die Kleinprojektförderung 2026 auf der Website der LEADER-Region „Nie-derrhein: Natürlich lebendig!“ (www.leader-niederrhein.de) zum Download bereit. Vereine so-wie weitere engagierte Akteurinnen und Akteure aus der Region sind eingeladen, ihre Projektideen einzureichen.
Gefördert werden können Aktionen und Investitionen, die der Entwicklung der Region (Alpen, Rheinberg, Sonsbeck, Xanten) als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum dienen. Es werden Projekte gefördert, die einen öffentlichen Mehrwert für das Dorfleben aufweisen und in kurzer Zeit vollständig umsetzbar sind.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein nachweisbarer öffentlicher Nutzen. Die Projekte müssen beispielsweise frei zugänglich oder uneingeschränkt nutzbar sein oder einen erhebli-chen Mehrwert für die Allgemeinheit bieten. Dabei muss das öffentliche Interesse deutlich über dem Eigeninteresse der Antragstellenden liegen.
Nicht förderfähig sind privatwirtschaftlich ausgerichtete Vorhaben, Projekte mit politischem Hintergrund, Kosten für den laufenden Betrieb und Energiegewinnungsanlagen.
Seit 2021 konnten bereits 117 Kleinprojekte mit einer Gesamtfördersumme von 912.000 Euro in der Region umgesetzt werden. Die Bandbreite der geförderten Ideen war groß: von Konzertveranstaltungen über Zirkusprojekte bis hin zu Spielplätzen auf frei zugänglichen Plät-zen. Alle Maßnahmen tragen dazu bei, die Region nachhaltig zu stärken und für Menschen aller Generationen attraktiv zu gestalten.
Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Verbände, Privatpersonen und Kommunen mit Pro-jektvorhaben von 1.500 Euro (netto) bis zu 20.000 Euro Gesamtkosten. Die Förderung beträgt 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 16.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Projekte bis Ende 2026 vollständig abgeschlossen werden. Zudem darf mit der Um-setzung erst nach offizieller Bewilligung begonnen werden.
Projektbewerbungen können ab sofort bis einschließlich 3. Mai schriftlich eingereicht werden. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet der Vorstand der LAG Niederrhein e.V. Ende Mai auf Basis festgelegter Bewertungskriterien.
Die Zahl der förderfähigen Projekte ist begrenzt. Der Förderaufruf erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Fördermittel. Ein Anspruch auf Förderung entsteht durch die Antragstellung nicht.
Das Regionalmanagement unterstützt bei der Entwicklung von Projektideen und steht für Fra-gen zur Kleinprojektförderung beratend zur Verfügung. Kontakt: Telefon 02838 36149 oder per E-Mail an isabel.opdemom@sonsbeck.de.
Auch der NABU im Kreis Wesel hat schon Unterstützung bekommen. Fotos: LEADER