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Einschulung zum Schuljahr 2026/2027 in Kevelaer
5. September 2025 Von NN-Online · Kevelaer

Einschulung zum Schuljahr 2026/2027 in Kevelaer

Wer kein Informationsschreiben erhalten hat, kann es telefonisch anfordern

KEVELAER. Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren wurden, werden ab dem 1. August 2026 schulpflichtig. Die Anmeldung an einer Grundschule in der Stadt Kevelaer ist im Zeitraum vom 29. September 2025 bis zum 10. Oktober 2025 möglich. Die Erziehungsberechtigten erhalten hierzu ein Informationsschreiben mit Hinweisen sowie den erforderlichen Startcodezettel. In diesem Jahr ist erstmalig eine Abwicklung über das Online-Portal „Schulbewerbung.de“ vorgesehen. Man sollte beachten, dass für die Anmeldung unbedingt ein Termin mit dem Sekretariat der jeweiligen Schule vereinbart werden muss. Die entsprechenden Hinweise findet man im Informationsschreiben.

Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.

Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg / St. Norbert entscheidet die Schulleitung, an welchem Standort das Kind beschult wird.

Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und die Erziehungsberechtigten keine Mitteilung erhalten haben, werden diese gebeten, sich bis zum 19. September beim Schulverwaltungsamt der Stadt Kevelaer unter Telefon 02832/122-419 oder 122-411 zu melden. Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Hierzu ist eine Vorsprache in der jeweiligen Grundschule erforderlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder können sich auf der Homepage der Grundschulen über die jeweilige Schule informieren. Weitere Informationen finden die Erziehungsberechtigten im Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes sowie über die Homepage der Stadt unter www.kevelaer.de/einschulung.

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