„Bundesrat zementiert umstrittene Rote-Gebiete-Regelung“
18. Juni 2026 Von NN-Online · Niederrhein

„Bundesrat zementiert umstrittene Rote-Gebiete-Regelung“

RLV kritisiert Bundesratsvotum zum Düngegesetz

NIEDERRHEIN. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) kritisiert das Votum des Bundesrates zum Düngegesetz deutlich. Aus Sicht des RLV ist es der falsche politische Weg, kurzfristig die Düngeverordnung zu ändern, um erneut eine Rechtsgrundlage für Gebietsausweisungen zu schaffen. Es laufe darauf hinaus, Rote Gebiete durch die Hintertür wiederzubeleben – ohne die überfällige Verursachergerechtigkeit im Düngerecht voranzubringen. „Wer nachweislich wasserschonend wirtschaftet und seine Pflanzen bedarfsgerecht ernährt, darf nicht erneut pauschal belastet werden“, erklärt der RLV. „Statt alter Gebietskulissen brauchen wir ein System, das die Art der Bewirtschaftung, betriebliche Nachweise und regionale Gegebenheiten berücksichtigt.“ Der RLV lehnt weitere Verschärfungen des Düngerechts entschieden ab. Pauschale Einschränkungen seien weder fachlich geboten noch politisch vermittelbar. „Die Landwirtschaft im Rheinland steht zu wirksamem Gewässerschutz. Sie erwartet aber Regeln, die dort ansetzen, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht – und nicht Betriebe über umstrittene Karten belasten“, betont der RLV. „Pflanzenernährung muss auch künftig fachlich praktikabel, standortgerecht und ertragssicher möglich bleiben. Wer Verursachergerechtigkeit streicht, nimmt der Praxis jede Perspektive auf faire Regeln.“

Der RLV fordert Bundesregierung und Bundestag auf, das Düngegesetz konsequent auf Verursachergerechtigkeit, Praxistauglichkeit und Bürokratieabbau auszurichten. Statt eines Schnellverfahrens zur Wiederherstellung alter Restriktionen brauche es eine rechtssichere und faire Lösung, die Gewässerschutz und bedarfsgerechte Pflanzenernährung gleichermaßen ermöglicht.

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