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Bischof Genn untersagt  Ruhestands-Priester seelsorgliche Tätigkeiten
3. Februar 2025 Von NN-Online · Geldern

Bischof Genn untersagt Ruhestands-Priester seelsorgliche Tätigkeiten

Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

GELDERLAND. Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat einem Ruhestands-Priester des Bistums Münster am 30. Januar ausnahmslos alle priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten untersagt. Weil der Priester schon 2022 aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt worden war, hatte er schon seitdem keinen besonderen seelsorglichen Auftrag mehr.

Im Dezember 2024 meldete sich eine betroffene Person bei der Interventionsstelle des Bistums und erhob gegen den Priester den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im Jahr 1984 in einem Jugendlager der Pfarrei Kirchhellen St. Johannes der Täufer. Der Beschuldigte war im Januar 1984 zum Diakon geweiht worden, 1985 wurde er zum Priester geweiht.

Das Bistum Münster hat die Meldung an die zuständige Staatsanwaltschaft in Arnsberg weitergegeben und die kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet.

Der Priester war nach seiner Priesterweihe 1985 zunächst Kaplan in Sendenhorst St. Martin und ab 1989 Kaplan in Warendorf St. Josef. 1993 wurde er Pfarrer in Münster St. Margareta und 2004 zusätzlich Pfarrer in Münster St. Konrad. 2007 wurde er Pfarrer der fusionierten Pfarrei Münster St. Benedikt. Seit 2009 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand arbeitete er in der Gefängnisseelsorge in der JVA Geldern (Pont). Sollte es Betroffene des Priesters an diesen Einsatzorten geben, können diese sich bei den Ansprechpersonen des Bistums Münster oder bei der Stabsstelle Intervention und Prävention des Bistums Münster (Telefon 0251/495-6967 oder 0251/495-6029) melden. Alle Kontaktdaten finden sich auf https://www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch.

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