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Betreuungsleistungen werden neu ausgeschrieben
9. Oktober 2025 Von NN-Online · Issum

Betreuungsleistungen werden neu ausgeschrieben

Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder

ISSUM. Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein aufwachsender Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder in Offenen Ganztagsschulen. Dieser Rechtsanspruch gilt im kommenden Schuljahr zunächst für die Erstklässler und wird in den folgenden Jahren bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Grundschuljahre ausgeweitet. Das bestehende Modell der Offenen Ganztagsschule soll fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Die vertraglichen Bedingungen hinsichtlich der Betreuung müssen daher ab dem kommenden Schuljahr neu geregelt werden. Da bei sämtlichen vertraglichen Regelungen die Vergaberichtlinien einzuhalten sind, müssen die Betreuungsleistungen ab dem kommenden Schuljahr neu ausgeschrieben werden.

Sollte die Ausschreibung ergeben, dass ein neuer Träger mit der Betreuung beauftragt wird, so greifen die rechtlichen Bestimmungen eines sogenannten „Betriebsübergangs“. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen dann auf den neuen Träger, der über langjährige Erfahrungen im Bereich der Betreuung verfügen muss, über. Dies stellt sicher, dass die Erfahrung und das Engagement der bestehenden Mitarbeiter in die künftigen Betreuungsangebote einfließen können.

„Die Ausschreibung der Betreuungsleistung und Weiterentwicklung des Angebotes tragen dazu bei, Transparenz und Chancengleichheit zu gewährleisten und die Herausforderungen der kommenden Jahre umsetzen zu können“, erklärt die Gemeindeverwaltung.

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