Weiterer Geflügelpestausbruch mit 14.000 Tieren in Kevelaer
Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung, die am 30. Dezember in Kraft tritt
KEVELAER. In einer Geflügelhaltung in der Wallfahrtsstadt Kevelaer wurde ein neuer Ausbruch von Geflügelpest bestätigt. Rund 14.000 Tiere mit schwerwiegenden Symptomen wurden, nachdem der Bestand zuvor als „laborbestätigter Verdachtsfall“ eingestuft worden war, getötet. Die Geflügelpest (H5N1) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, deren Ausbruch innerhalb kürzester Zeit großes Tierleid verursacht und oft tödlich endet. Dies verursacht auch immense wirtschaftliche Folgen für die Geflügelbetriebe.
Nach der offiziellen Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor hat der Kreis Kleve am heutigen Nachmittag, 29. Dezember, eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab morgen ‒ Dienstag, 30. Dezember 2025 ‒ in Kraft tritt. Diese ist auf www.kreis-kleve.de/bekanntmachungen unter der laufenden Nummer „Geflügelpest 2025-024“ zu finden. Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um den betroffenen Betrieb eine Schutz- und eine Überwachungszone errichtet. Bereits am 24. Dezember hat der Kreis Kleve zu diesem Ausbruchsgeschehen in Wallfahrtsstadt Kevelaer vorläufige Sperrzonen veröffentlicht („Geflügelpest 2025-023“).
Neben der allgemeinen Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet gelten in beiden Sperrzonen zusätzliche Maßnahmen. So dürfen beispielsweise gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.
Tötung der Tiere
Wenn in einem Geflügelbestand ernstzunehmende Anzeichen für Geflügelpest auftreten, müssen die Behörden sehr schnell handeln. Die Krankheit kann sich innerhalb kurzer Zeit stark ausbreiten und auch andere Betriebe gefährden. In bestimmten Situationen ist es notwendig, die Tiere bereits im so genannten „Verdachtsfall“ zu töten. Ein solcher „Verdachtsfall“ liegt vor, wenn Tiere typische Symptome zeigen und/oder ein erster Laborbefund ebenfalls bereits vorliegt und lediglich die finale Bestätigung durch das bundesweite Referenzlabor (FLI) noch aussteht. Die Tötung geschieht folglich nicht leichtfertig. Diese Präventivmaßnahme soll verhindern, dass sich ein möglicher Ausbruch weiterverbreitet und dadurch noch mehr Tiere leiden oder sterben. Betroffene Tiere leiden in der Regel unter schwerer Atemnot, inneren Blutungen und können kaum noch stehen. Die „Präventivtötung bei Verdacht“ soll eben dieses massive Leiden verhindern.
Telefon-Hotline
Der Kreis Kleve hat für Fragen rund um die Geflügelpest eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Rufnummer 02821/8599451 zu erreichen – montags bis donnerstags 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12.30 Uhr.
Eine Auflistung aller bestätigen Ausbrüche, Informationen zu getroffenen Maßnahmen und Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen hat der Kreis Kleve online unter www.kreis-kleve.de/geflügelpest zusammengestellt. Zudem finden sich auf der Homepage unter „Aktuelle Themen ‒ Geflügelpest“ auch Informationen zur Jagdausübung in Zeiten erhöhter Geflügelpestgefahr.
Hier stehen außerdem Online- Formulare für die Meldung toter Vögel sowie von Verstößen gegen die Stallpflicht zur Verfügung. Die Auflistung der entsprechenden Allgemeinverfügungen gibt es auch unter www.kreis-kleve.de/Bekanntmachungen.