Wallfahrtsstadt Kevelaer sucht Wahlhelfende
Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlhelfende tragen dazu bei, dass alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht frei, geheim und nah am Wohnort ausüben können. Nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr zählen sie die Stimmen öffentlich aus und stellen so sicher, dass die Ergebnisse korrekt ermittelt und weitergegeben werden.
Deshalb appelliert das Wahlamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer: „Egal, ob Sie bereits Erfahrung haben oder zum ersten Mal mitmachen möchten: Wir freuen uns über jede Unterstützung und bedanken uns schon jetzt bei allen, die sich bereit erklären, dieses wichtige Ehrenamt zu übernehmen.“
Voraussetzungen
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich:Wahlhelfende werden vorab auf Ihre Aufgaben vorbereitet und am Wahltag von erfahrenen Wahlvorstandsmitgliedern unterstützt: Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, deutscher Staatsbürger sein und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen:
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Wer bei der Bundestagswahl im Februar als Wahlhelfer sein möchte, melde sich bitte direkt bei der Ansprechpartnerin für Wahlhelfende Andrea Voß; Telefon 02832/122-401; E-Mail: ordnungsamt@kevelaer.de. Weitere Details gibt es auf www.kevelaer.de/rathaus-politik/wahlen und auf www.wahlen.nrw.