Wahlunterlagen zur Bundestagswahl unterwegs
Die Briefwahlunterlagen können beantragt werden
Die Online-Briefwahlbeantragung kann über verschiedene Antragsmöglichkeiten erfolgen: Durch Scannen des QR – Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, durch Ausfüllen des Web-Formulars, das über den nachfolgenden Link https://wahlen.krzn.de/briefwahl/44ijmutkzxlz246b63c9/10/0032 zu erreichen ist, oder per E-Mail mit folgenden Daten des Antragsstellers: Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum an Jens Aschenbrenner,n E-Mail jens.aschenbrenner@rheinberg.de.
Die Wahlbenachrichtigung wird den Wahlberechtigten in der Zeit vom 27. Januar bis 1. Februar zugeschickt.
Damit der Umschlag nicht mit Werbepost verwechselt wird, wird der Hinweis „Achtung Wahlbenachrichtigung“ aufgedruckt.
Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht eingegangen sein, reicht der Personalausweis beziehungsweise Lichtbildausweis.
Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss eine Vollmacht vorlegen.
Wer möchte, kann ab dem 10. Februar direkt im Rathaus die Stimme abgeben. Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis bzw. Lichtbildausweis sowie die Wahlbenachrichtigung.
Damit die per Brief abgegebenen Stimmen ausgezählt werden können, müssen die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am Wahltag, 23. Februar, bis spätestens 18 Uhr im Stadthaus der Stadt Rheinberg eingegangen sein.
Das Wahlbüro ist unter Telefon 02843/171450 und im Zimmer 10 des Stadthauses der Stadtverwaltung Rheinberg, Kirchplatz 10, zu erreichen.