Tempo 30 in der Gocher Innenstadt
Die Regelung gilt ab sofort
GOCH. Auf der Bahnhofstraße, der Brückenstraße, auf Feld- und Wiesenstraße in diesem Karree, auf der Herzogenstraße ab der Einmündung Gärtnerweg sowie An der Post und auf der Kalkarer Straße zwischen Bahnhofstraße und Weberstraße gilt ab sofort Tempo 30. Auf der Steinstraße und der Mühlenstraße zwischen Markt und Adolf-Kolping-Straße galt dies bereits zuvor, damit ist nun nahezu der gesamte Innenstadtkern temporeduziert.
Warum Tempo 30 und keine „Zone 30“? In einer Zone 30 gilt automatisch rechts vor links. Dies ist für die Bahnhof- und die Brückenstraße nicht sinnvoll und wurde daher nicht umgesetzt. Immer wieder war es vor allem auf der Bahnhofstraße und der Brückenstraße zu Unfällen gekommen. Oft „nur“ kleinere Kollisionen, diese jedoch in einer Häufigkeit, dass die Polizei darauf aufmerksam gemacht hat. Die Temporeduzierung im Innenstadtkern soll die Unfallgefahr dort reduzieren.
Eine weitere jetzt umgesetzte Maßnahme steht damit im Zusammenhang, sie soll vor allem Autofahrer zu mehr Rücksicht im Straßenverkehr animieren:
Im gleichen Geltungsbereich wie bei den Tempo-Reduzierungen wurde die Nutzungspflicht der Radwege aufgehoben und die entsprechenden Beschilderungen entfernt. Damit dürfen Fahrräder nun auch dort fahren, wo Autos unterwegs sind, können aber auch weiterhin die Radwege nutzen. Wenn Radfahrer auf den Straßen unterwegs sind, haben Autofahrer entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Die Stadt Goch fordert die Verkehrsteilnehmer auf, die entsprechenden Beschilderungen zu beachten. In den kommenden Wochen werden die umgesetzten Maßnahmen auf ihre Wirkung hin überprüft. So kommen zum Beispiel mobile Geschwindigkeitsmessanlagen an unterschiedlichen Punkten zum Einsatz.