Steinkauzbestand wird in Emmerich und Rees erfasst
Mitarbeiter des Naturschutzzentrums im Kreis Kleve sind unterwegs
EMMERICH/REES. Der Steinkauz ist ein typischer Bewohner der Region. Um seine Bestandentwicklung im Auge zu behalten, führt das Naturschutzzentrum im Kreis Kleve, soweit möglich, jährlich eine Erfassung der Steinkäuze im rechtsrheinischen Bereich des Kreises Kleve (zwischen Emmerich, Rees und Millingen) durch.
Der kauzige Höhlenbrüter hat eine enge Bindung an die grünlandreiche Landschaft. Er nistet hier in den alten, knorrigen Kopf- oder Obstbäumen und nutzt die Wiesen und Weiden zur Jagd. Sein Beutespektrum umfasst Mäuse, Käfer und Regenwürmer. Manchmal brütet der Steinkauz auch in dunklen Nischen alter Gebäude.
Innerhalb Deutschlands hat der kleine Kauz seinen Verbreitungsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen und dabei im Besonderen auch am Niederrhein. Womit der Region auch eine gewisse Verantwortung für den Steinkauz zukommt.
Mit einer Steinkauzerfassung konnte festgestellt werden, dass sein Bestand in dem Gebiet zumindest in den vergangenen zehn Jahren weitestgehend stabil geblieben ist. Auch in diesem Jahr wird wieder erfasst. Dabei machen sich die Kartierer das territoriale Verhalten des Steinkauzes zunutze. Hierfür wird sein Reviergesang, der aus einer Reihe von Rufen, die in etwa wie „Guhk“ klingen, besteht, mittels Klangattrappe abgespielt. Befindet sich ein Revierbesitzer in Hörweite, wird er wahrscheinlich antworten, um sein Territorium zu markieren.
Besonders ruffreudig sind die Steinkäuze im zeitigen Frühjahr von Ende Februar bis Mitte April. Um sicher zu gehen, dass der Steinkauz auch wirklich ein Revier dauerhaft besetzt, muss die Kartierung im diesem Zeitraum drei bis dreimal wiederholt werden. Außerdem können so auch Steinkäuze erfasst werden, welche beim ersten Mal weniger geneigt waren zu antworten.
Da der Vogel vor allem nachts aktiv ist, zwingt es auch die Mitarbeitenden des Naturschutzzentrums zur Nachtarbeit. Die Erfassung findet von öffentlichen Wegen aus statt. Sollten Anwohner im genannten Zeitraum verdächtige Fahrzeuge am Straßenrand bemerken, aus deren Richtung der Ruf eines Steinkauzes ertönt, so ist in diesem Fall nichts zu befürchten.