Stadtwerke Rees warnen vor Schreiben der Deutsche Messwesen
Kein Zeitdruck beim Smart Meter: Wer ein intelligentes Messsystem braucht, wird vorher informiert.
REES. In Rees sind in den vergangenen Tagen Briefe der DMG Deutsche Messwesen verteilt worden, als Postwurfsendung an ganze Straßenzüge und adressiert an „die Bewohner des Hauses“, nicht an bestimmte Personen. Darin geht es um den Einbau eines sogenannten Smart Meters, also eines intelligenten Stromzählers. Die Stadtwerke Rees stellen klar: „Diese Schreiben stammen nicht von den Stadtwerken und werden auch nicht in ihrem Auftrag verschickt. Niemand muss darauf reagieren, und niemand verpasst etwas, wenn er es nicht tut.“
Die Briefe erwecken laut der Reeser Stadtwerke den Eindruck, man müsse sich beeilen. Beworben wird eine „kostenlose Installation“, für die nur noch bis zum 1. November Termine freigeschaltet seien. Wer nicht antwortet, erhält eine Woche später eine „Erinnerung“ mit dem Hinweis, es liege noch keine Rückmeldung vor. „Damit wird Zeitdruck aufgebaut, den es nicht gibt“, sagt Lisa Te-Kaat, Leiterin Vertrieb der Stadtwerke Rees.
Entscheidend ist das Kleingedruckte. Der Einbau kostet tatsächlich nichts – der Messstellenbetrieb aber 99 Euro brutto im Jahr, bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Das sind rund 200 Euro, die in der Fußnote stehen und nicht in der Überschrift.
Rechtlich ist das Angebot nicht verboten. Die DMG Deutsche Messwesen, eine Marke von Metrify Smart Metering aus Berlin, ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber, wie die Stadtwerke Rees mitteilen. Seit das Messstellenbetriebsgesetz den Zählerbetrieb vom Netzbetrieb getrennt hat, kann jeder Haushalt den Betreiber seines Stromzählers frei wählen, so wie er sich auch seinen Stromanbieter aussucht. Es handelt sich also um Werbung für eine Dienstleistung, die man nicht annehmen muss.
Zuständig für den Stromzähler ist ansonsten der „grundzuständige Messstellenbetreiber“, also der örtliche Stromnetzbetreiber. Wer tatsächlich ein intelligentes Messsystem erhalten muss, wird von ihm rechtzeitig informiert. Ein erstes Anschreiben kündigt den Einbau dabei unter Umständen nur an, der Termin folgt später. Von sich aus tätig werden muss dafür niemand: Es ist kein Vertrag zu schließen, keine Frist einzuhalten und keine Rückmeldung nötig.
Eine Einbaupflicht gibt es derzeit nur in bestimmten Fällen: bei einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen nach Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz und bei Photovoltaikanlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung. In diesen Fällen sind die jährlichen Kosten gesetzlich gedeckelt. Für wettbewerbliche Anbieter gilt diese Obergrenze nicht.
Auch die beworbene Ersparnis stellt sich nicht allein durch einen neuen Zähler ein. Die 138 Euro reduziertes Netzentgelt, die in den Schreiben genannt werden, hängen an den Voraussetzungen des Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz und daran, dass eine Wärmepumpe oder Wallbox „netzdienlich“ gesteuert wird. „Schauen Sie nicht auf die kostenlose Installation, sondern auf die laufenden Kosten im Kleingedruckten“, rät Mareike Linsenmaier, Geschäftsführerin der Stadtwerke Rees. „Und wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an, bevor Sie etwas unterschreiben.“
Wer bereits unterschrieben hat und das bereut, kann einen an der Haustür oder per Post geschlossenen Vertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen, am besten schriftlich. Bei Fragen ist der Kundenservice der Stadtwerke Rees unter Telefon 02851/9140-0 erreichbar.