
Sonsbeck: Nachtverbot für Mähroboter
Gemeinde verweist auf Beschluss der Kreisverwaltung Wesel
SONSEBCK. Die Kreisverwaltung Wesel hat bereits am Donnerstag, 13. März, hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und Kleintieren veröffentlicht. Darauf weist die Gemeinde Sonsbeck hin. Demnach ist die Inbetriebnahme von Mährobotern in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten. Tagsüber dürfen sie uneingeschränkt genutzt werden. Dies soll Igel, deren Bestand in den vergangenen Jahrzehnten europaweit zurückgegangen ist, und weitere nachtaktive Kleintiere wie Erdkröten schützen. Sie können durch die Mähroboter schwerwiegende bis tödliche Schnittverletzungen erleiden. So flüchten Igel bei einem Zusammenstoß mit einem Mähroboter nicht, sondern rollen sich ein. Dadurch können sie überfahren und dabei verletzt oder sogar getötet werden. Diese Gefahr lässt sich durch eine Nutzung der Roboter ausschließlich am Tag vermeiden.