Sascha van Beek: „Apotheken vor Ort werden gestärkt und die Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum gesichert“
Der Bundestagsabgeordnete begrüßt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung
KREIS WESEL. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung werde die wohnortnahe Arzneimittelversorgung in Deutschland gezielt gestärkt. Der Kreis Weseler Bundestagsabgeordnete Sascha van Beek begrüßt die beschlossenen Maßnahmen ausdrücklich. Sie seien ein wichtiges Signal für Patienten, aber auch für die Apotheken vor Ort, die gerade im ländlichen Raum eine unverzichtbare Rolle in der Gesundheitsversorgung einnehmen.
„Apotheken sind weit mehr als reine Ausgabestellen für Medikamente. Sie sind niedrigschwellige Gesundheitsorte, persönliche Ansprechpartner und ein zentraler Bestandteil der Versorgung, gerade bei uns im ländlichen Raum“, erklärt Sascha van Beek. „Wer auf dem Dorf oder in einer kleineren Kommune lebt, weiß, wie wichtig kurze Wege, persönliche Beratung und verlässliche Strukturen sind. Deshalb ist es richtig, dass wir die Apothekenversorgung nicht nur sichern, sondern gezielt weiterentwickeln.“
Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes sei die erleichterte Einrichtung und der Betrieb von Zweigapotheken in abgelegenen Ortsteilen, sofern eine Haupt- oder Filialapotheke räumlich nahe gelegen ist. Zugleich würden klare Qualitätsvorgaben bestehen bleiben. Für van Beek ist dies ein entscheidender Punkt: „Gerade im ländlichen Raum darf Versorgung nicht allein an der Frage scheitern, ob sich eine vollumfängliche Apotheke an jedem Standort wirtschaftlich dauerhaft tragen lässt. Mit praxistauglichen Lösungen wie Zweigapotheken können wir Versorgung näher zu den Menschen bringen, ohne Abstriche bei der Qualität zu machen.“
Zugleich stellt van Beek klar, dass mit dem Gesetz keine dauerhafte „Apotheke ohne Apotheker“ eingeführt werde. Vielmehr gehe es darum, bei kurzfristigen Personalengpässen im Rahmen eines Erprobungsmodells begrenzte und qualitätsgesicherte Lösungen zu ermöglichen. „Die fachliche Verantwortung der Apothekerinnen und Apotheker bleibt zentral. Gleichzeitig müssen wir anerkennen, dass auch Apotheken mit Fachkräftemangel und steigenden Anforderungen umgehen müssen. Hier braucht es verantwortungsvolle und praktikable Antworten“, so van Beek.
Das Gesetz sehe zudem erweiterte Austauschmöglichkeiten bei Arzneimitteln vor. Apotheken sollen künftig leichter ein vorrätiges Medikament abgeben können, wenn ein rabattiertes Arzneimittel weder in der Apotheke noch beim Großhandel verfügbar ist. „Das ist ein ganz praktischer Beitrag zur Versorgungssicherheit. Für Patientinnen und Patienten zählt am Ende, dass sie ihr benötigtes Medikament verlässlich und zeitnah erhalten“, betont van Beek.
Ausdrücklich begrüßt der Gesundheitspolitiker auch das Ende sogenannter formaler Nullretaxationen. Krankenkassen sollen Apotheken künftig nicht mehr die vollständige Vergütung verweigern können, wenn lediglich formale Fehler, fehlende Nachweise oder Fehler Dritter vorliegen. „Dass Apotheken wegen formaler Mängel im Einzelfall auf erheblichen Kosten sitzen bleiben konnten, war unverhältnismäßig und für viele Betriebe eine enorme Belastung. Hier schaffen wir mehr Fairness und Rechtssicherheit“, so van Beek.
Auch wirtschaftlich werde die Arbeit der Apotheken gestärkt. Dazu gehöre die Aufhebung des Skonti-Verbots beim Einkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Ergänzend soll das Apothekenhonorar schrittweise angehoben werden: zum 1. Juli 2026 auf 9 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro. „Das Fixum wurde seit 2013 nicht mehr angepasst. Gleichzeitig sind Personal-, Energie- und Betriebskosten massiv gestiegen. Wer die Apotheken vor Ort erhalten will, muss auch ihre wirtschaftliche Grundlage im Blick behalten“, erklärt van Beek.
Darüber hinaus würden die Kompetenzen der Apotheken im Bereich Prävention und Impfungen erweitert. Künftig sollen zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen möglich werden, etwa zur Früherkennung von Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder tabakassoziierte Erkrankungen. Auch weitere Schutzimpfungen ohne Lebendimpfstoffe, beispielsweise gegen Tetanus oder FSME, sollen in Apotheken durchgeführt werden können. Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten sollen somit zukünftig ebenfalls stärker eingebunden werden.
„Gerade dort, wo Arzttermine nicht immer kurzfristig verfügbar sind und Wege länger werden, können Apotheken einen wichtigen Beitrag zu Prävention, Impfschutz und Gesundheitsberatung leisten“, sagt van Beek. „Das ersetzt nicht die ärztliche Versorgung, ergänzt sie aber sinnvoll und niedrigschwellig.“
Ein weiterer Baustein betreffe die Regulierung des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Ziel seien faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Versandhandel und Vor-Ort-Apotheken sowie hohe Anforderungen an Sicherheit, Lagerung und Transport. „Vor-Ort-Apotheken übernehmen Verantwortung, halten Personal vor, beraten persönlich und sichern Versorgung auch dann, wenn es schwierig wird. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen fair ausgestaltet sein“, betont van Beek.
Insgesamt sei das Gesetz ein wichtiger Schritt, um die Arzneimittelversorgung zukunftsfest aufzustellen. „Wir stärken die Apotheken, verbessern die Versorgungssicherheit und sorgen dafür, dass Patientinnen und Patienten auch künftig wohnortnah, persönlich und zuverlässig versorgt werden können. Für den Kreis Wesel und den gesamten ländlichen Raum ist das eine gute und wichtige Entwicklung“, so Sascha van Beek abschließend.