Rettungsfähigkeit: DLRG Goch qualifiziert Lehrkräfte
GOCH. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW fordert von Lehrkräften den regelmäßigen Nachweis ihrer Rettungsfähigkeit für den Schulsport. Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden. Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach vier Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. Regelmäßig führt Tamara Kutscher, Lehrscheininhaberin der DLRG Ortsgruppe Goch, diese Ausbildung zur allgemeinen Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte im GochNess, die sechs Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Theorie und Praxis umfasst, mit dem Ziel durch, dass die anvertrauten Schüler im Notfall wirklich gerettet werden können. Für die allgemeine Rettungsfähigkeit für die, anders als die kleine Rettungsfähigkeit, eine Wassertiefe von über 1,35 Meter vorgegeben ist, sind verschiedene, verpflichtende Übungen zu erfüllen. So umfasst sie das Heraufholen eines Fünf-Kilogramm-Ringes an der tiefsten Stelle des Beckens, zehn Meter Streckentauchen, Nachweis der Schwimmfähigkeit (mindestens 15 Minuten schwimmen und dabei mindestens 200 Meter in verschiedenen Körperlagen zurücklegen), Vermeidung von Umklammerungen (unter anderem zwei Rettungsgriffe an Land und im Wasser), Schleppen, An-Land-Bringen und die Herz-Lungen Wiederbelebung. Die theoretischen Inhalte umfassen unter anderem die Kenntnis der Rettungsgeräte, das Verhalten in Notfällen, Ertrinkungs- gegenüber Badetod, Gefahren im Bad und die Aufsichtspflicht. Die erste Ausbildung dieses Jahres haben nun acht Lehrkräfte begonnen und die DLRG ist zuversichtlich, dass auch alle wieder für die Sicherheit ihrer und Schüler im Schwimmsport sorgen werden. Foto: DLRG OG Goch