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Osterfeuer ausschließlich durch Vereine und Organisationen
4. März 2026 Von NN-Online · Wachtendonk

Osterfeuer ausschließlich durch Vereine und Organisationen

Gemeinde Wachtendonk informiert über notwendige Genehmigung

WACHTENDONK. Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Wachtendonk erneut darauf hin, dass Osterfeuer ausschließlich von anerkannten Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder sonstigen Organisationen durchgeführt werden dürfen. Die Ausrichtung durch Privatpersonen ist nicht gestattet.

Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Anzeige muss dort spätestens zehn Werktage vor dem geplanten Termin eingehen.

Für Rückfragen steht Julia Sala unter Telefon 02836/915557 oder per E-Mail an julia.sala@wachtendonk.de gerne zur Verfügung.

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