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Organisatorische Änderungen durch Rechtsanspruch auf OGS-Platz
26. Januar 2026 Von NN-Online · Goch

Organisatorische Änderungen durch Rechtsanspruch auf OGS-Platz

Stadt Goch und Träger informieren über künftige Regelungen

GOCH. Ab dem neuen Schuljahr 2026/2027 hat jedes Grundschulkind der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Das bedeutet, für 340 Kinder muss ab August dieses Jahres zusätzlich zu den Kindern, die bereits einen OGS-Platz haben, eine Betreuung gewährleistet werden.

Dies ist nur möglich, wenn die Betreuung künftig standort- und trägerübergreifend durchgeführt wird und wird von der Stadt Goch als Schulträger gemeinsam mit den OGS-Trägern, der AWO und dem Anna Stift, wie folgt umgesetzt: In den ersten vier Wochen der Sommerferien werden alle OGS-Kinder der Freiherr von Motzfeld-Grundschule und der Niers-Kendel-Schule gemeinsam am Standort der Grundschule in Pfalzdorf betreut. Die Kinder der Arnold-Janssen-Grundschule, der St.-Georg-Grundschule und der Liebfrauenschule werden gemeinsam in den ersten vier Ferienwochen am Standort der Liebfrauenschule betreut.

In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. Eine zusätzliche Finanzierung erhält die Stadt Goch dafür vom Land nicht.

Die Kosten für die Ferienbetreuung betragen ab dem nächsten Schuljahr 40 Euro pro Woche und Kind, zuzüglich Mittagsverpflegung. Die Inanspruchnahme des Ferienangebots ist freiwillig, die Teilnahme muss selbst organisiert werden. Bereits für die Osterferien 2026 gilt die räumliche Zusammenlegung der OGS-Betreuung. Sie findet wie bisher in der ersten Ferienwoche statt, zusätzliche Kosten entstehen nicht. Die nächsten Herbstferien und die Osterferien ab dem kommenden Jahr werden dann voll betreut.

Im neuen Schuljahr wird es aufgrund der Neuorganisation keine Frühbetreuung mehr an der Niers-Kendel-Schule in Asperden sowie an der St-Georg-Schule geben können. Hierfür, sowie für die notwendigen Maßnahmen insgesamt, bittet die Stadt Goch um Verständnis. Weitere Informationen erhalten die Eltern von dem jeweiligen OGS-Träger.

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