"CDU-Abgeordneter Stefan Rouenhoff informiert über neue Fördermöglichkeiten"
4. November 2026 Von NN-Online · Niederrhein

Neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestartet

Bund stellt 333 Millionen Euro bereit

KREIS KLEVE. Der Bund unterstützt Städte und Gemeinden erneut bei der Sanierung ihrer Sportstätten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS II) gestartet. Bundesweit stehen dafür 333 Millionen Euro zur Verfügung. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff (CDU) mit und ruft die Kommunen im Kreis Kleve auf, sich mit ihren Projekten zu bewerben. „Sportstätten sind das Rückgrat des Vereins- und Breitensports. Turnhallen, Sportplätze oder Schwimmbäder sind unverzichtbar für das Vereinsleben, den Schulsport, das Ehrenamt und die gesellschaftliche Teilhabe vor Ort. Einige Sportanlagen sind in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Das Bundesprogramm bietet Städten und Gemeinden im Kreis Kleve die Chance, trotz knapper Kassen, bestimmte Vorhaben dennoch zu realisieren“, so Rouenhoff.

Gefördert werden die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten, etwa von Sporthallen, Sportplätzen, Leichtathletikanlagen und Schwimmbädern. Der Bund übernimmt bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Kommunen in einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt mindestens 250.000 Euro, höchstens acht Millionen Euro. Fördermittel können auch an Dritte weitergeleitet werden, beispielsweise an Sportvereine. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, sofern sie Eigentümer der Sportstätte sind. Projektskizzen können bis zum 1. Februar 2027 digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden. Wichtig für Kommunen, die sich bereits an früheren Förderrunden beteiligt haben: Wegen eines Wechsels des Förderportals ist eine formlose erneute Einreichung früherer Projektskizzen nicht möglich. Das Projekt muss neu angemeldet werden. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. „Der Landrat sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurden bereits über das Programm informiert. Die Bundesregierung weiß um den erheblichen Bedarf bei der kommunalen Infrastruktur und trägt mit dieser Förderrichtlinie einen Teil dazu bei“, erklärt Rouenhoff. Weitere Informationen und den Projektaufruf gibt es unter www.bbsr.bund.de/SKS2026.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff macht auf die neue Förderrunde aufmerksam. Foto: Stefan Rouenhoff

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