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Seit Ende 2023 liegt eine Genehmigung für die Errichtung des Windrades vor. NN-Archiv: RD
4. April 2025 Von NN-Online · Kleve

„Mit unseren Vorschlägen haben wir die Tür weit geöffnet“

USK-Vorstand Karsten Koppetsch: Nabu-Kritik und Klage irritiert die Projektverantwortlichen

KLEVE. Seit Ende 2023 liegt den Umweltbetrieben der Stadt Kleve eine Genehmigung für die Errichtung eines Windrades am Klärwerk Salmorth vor. Das Windrad soll das Klärwerk direkt auf dem Klärwerksgelände mit grüner Energie versorgen, um europäischen Vorgaben gerecht zu werden und für Gebührenstabilität zu sorgen. Der Naturschutzbund (Nabu) NRW hat Klage eingereicht.

Seit über zehn Jahren planen die USK ein Bürgerwindrad auf dem Gelände der Thermokompaktanlage im Klever Ortsteil Salmorth. „Die Naturschützer werfen den USK fehlende Kompromissbereitschaft vor ohne sich dabei auf Fakten zu beziehen“, sagt USK-Vorstand Karsten Koppetsch. Zum Hintergrund: Seit Ende 2023 liegt eine Genehmigung für die Errichtung des Windrades vor. Doch der Landesverband des Nabu hat gegen das Projekt Klage vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben. Die Naturschützer sind der Meinung, dass die Windenergieanlage an einer hochsensiblen Stelle geplant wird, die von Wildgänsen auf dem Weg zu ihrem Schlafplatz, dem Baggersee „De Bijland“, überflogen wird. Das Urteil steht noch aus. Auf Basis der vorliegenden Genehmigung haben die USK inzwischen mit den Vorbereitungen zur Errichtung der Windkraftanlage begonnen.

Der Nabu verweist darauf, dass der Standort am Klärwerk besonders problematisch sei, da er sich im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ befindet. Zwar sei die Baufläche an der Kläranlage formal aus dem Schutzgebiet herausgenommen worden, doch dies sei zuvorderst deshalb erfolgt, um „kleineren baulichen Entwicklungen für landwirtschaftliche Betriebe“ Raum zu geben. Der Nabu beruft sich auf „wissenschaftliche Empfehlungen“, die einen Mindestabstand von 1200 Metern zwischen Windenergieanlagen und der Grenze eines Vogelschutzgebiets vorsehen. Vor dem Hintergrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland wegen unzureichender Schutzmaßnahmen erscheine der geplante Bau in Salmorth umso fragwürdiger, heißt es aus Düsseldorf. Der Nabu NRW habe bereits vor über einem Jahr einen alternativen Standort vorgeschlagen, der genehmigungsfähig und deutlich naturverträglicher wäre. Dieser Vorschlag sei von den Umweltbetrieben Kleve nicht ernsthaft geprüft worden. Eine Kritik, die USK-Chef Karsten Koppetsch so nicht stehen lassen will. „Die Landesvorsitzende des Nabu sollte schon bei der Wahrheit bleiben“, sagt Koppetsch. So hätten vor einem Jahr Gespräche zwischen Nabu-Vertretern sowie Vertretern der Stadt und den USK stattgefunden. Bei dem Termin hätten die Nabu-Vertreter vorgeschlagen, außerhalb des Naturschutzgebietes eine Windenergieanlage zu errichten. „Ein konkreter Standort-Vorschlag wurde aber nicht gemacht. Daher war dieser Vorschlag gar nicht prüfbar“, sagt Koppetsch. „Ein Antragsverfahren ist mit einem großen Aufwand verbunden. Dass Heide Naderer stellvertretend für sämtliche Behörden und Stellen die Genehmigungsfähigkeit für einen nicht näher konkretisierten Standort feststellt, ist schon bemerkenswert“, sagt Koppetsch.

„Nun hält sich der Nabu für kompromissbereit, indem er vorschlägt, die Genehmigung zu zerreißen und an anderer Stelle neu anzufangen? Kompromissbereitschaft sieht anders aus“, sagt Koppetsch. In den Gesprächen Anfang 2024 habe man von Seiten der USK vorgeschlagen, mit Inbetriebnahme der Windenergieanlage zusammen mit dem Nabu ein Monitoring zu den Auswirkungen auf Wildgänse durchzuführen. Zudem habe man vorgeschlagen, eine kleinere Windenergieanlage zu realisieren, um das Landschaftsbild zu schonen. Außerdem wollte man Gelder für Projekte zur Förderung des Naturschutzgebietes zur Verfügung stellen. „Das sind ernstzunehmende Kompromissvorschläge. Doch der Nabu hat abgelehnt“, sagt Koppetsch.

Und was ist mit der Herausnahme der Baufläche an der Kläranlage aus dem Schutzgebiet? „Die Auslegung des Nabu, was auf einer Baufläche außerhalb des Schutzgebietes passieren darf, ist ebenso spannend“, sagt Koppetsch. „Dann müsste die Kläranlage Salmorth vollständig verlegt werden, denn die neue europäische Abwasserrahmenrichtlinie wird zukünftig zu massiven baulichen Entwicklungsnotwendigkeiten auf der Kläranlage führen, inklusive der geforderten Energieneutralität, die dort nur durch eine Windenergieanlage erreicht werden kann“, sagt Koppetsch.

Dass der Nabu das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland anführt, hält der Vorstand der USK für vorgeschoben. „Wenn man sich tatsächlich inhaltlich damit beschäftigt, erkennt man ganz schnell, dass es in dem Verfahren primär um die Erhaltung artenreichen Grünlands, den Verzicht auf die Umwandlung von Grünland in Acker sowie um zu starke Düngung geht. Hier könnte, wie von uns angeboten, der Nabu vor Ort mit Projekten, finanziell unterstützt von den USK, entgegenwirken“, sagt Koppetsch. Mit einem Windrad aber habe das nichts zu tun.

„Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass einige wenige Personen im Umfeld des Nabu keinen Turm neben ihrem Naturschutzgebiet wollen und dafür alle Register ziehen, um ein Bürgerwindrad kaputt zu klagen“, sagt Koppetsch. Stadtrat und USK-Verwaltungsrat hätten jedoch einen deutlichen Auftrag zur Umsetzung erteilt. Koppetsch verweist zudem auf die Wildgänse nahe Griethausen, die trotz der Windräder gleich neben den Anlagen äsen und ruhen. Von einem Meideverhalten oder Gefährdungen sei dort nichts zu erkennen. Koppetsch: „Die USK haben den Nabu hier vor Ort bereits bei einigen Projekten unterstützt. Auch jetzt könnten wir mit dem Nabu in Salmorth dem Klimaschutz und dem Naturschutz gerecht werden, wenn der Nabu endlich mit einer ernsthaften, ehrlichen Kompromissbereitschaft auf uns zukommt. Wir haben mit unseren Vorschlägen die Tür dazu weit geöffnet.“

Seit Ende 2023 liegt eine Genehmigung für die Errichtung des Windrades vor. NN-Archiv: RD

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