
„Mehr Spaß ohne Glas!“
Alle Infos zum Klever Karneval 2025: Glasverzicht, Regelungen, Termine, Zugwege und Sperrungen
KLEVE. In den kommenden Wochen stehen im Klever Stadtgebiet wieder zahlreiche karnevalistische Aktivitäten an. Damit alle Besucherinnen und Besucher die Veranstaltungen unbeschadet und bei bester Laune genießen können, sind auch in diesem Jahr wieder verschiedene ordnungsbehördliche Maßnahmen und Regelungen notwendig.
Insbesondere möchte die Stadt Kleve auf die Kampagne „Mehr Spaß ohne Glas!“ hinweisen. Gemeinsam mit dem Klever Rosenmontags-Komitee (KRK) und der Polizei Kleve wird in den sozialen Medien dazu aufgerufen, zum Rathaussturm und zum Rosenmontag auf Glasbehältnisse jeglicher Art zu verzichten. In den vergangenen Jahren war leider immer wieder festzustellen, dass Glasscherben und herumliegende Glasbehältnisse nicht nur für Zugwagen und Einsatzfahrzeuge, sondern auch für Fußgruppen sowie Besucher der Züge gefährlich werden können. Nach dem Aufruf zum Glasverzicht in den letzten beiden Jahren ist die Menge an Glas bereits deutlich zurückgegangen – mit der Hilfe aller Karnevalisten hoffen die beteiligten Organisationen, die Menge in diesem Jahr weiter reduzieren zu können.
Folgende Regelungen gelten im Rahmen der anstehenden karnevalistischen Aktivitäten: Es wird darum gebeten, auf Glas am Rand des Zugweges (Rathaussturm am 1. März und Rosenmontagszug am 3. März) zu verzichten. Es wird darum gebeten, die Lautstärke auf den Wagen beim Rosenmontagszug auf einen „normalen Bereich“ zu reduzieren. Der Konsum von Cannabis ist im Bereich des Zugweges (Rathaussturm und Rosenmontagszug) verboten. Das Abbrennen und der Verkauf von Feuerwerkskörpern sind nicht gestattet. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche sowie andere alkoholische Getränke an Kinder oder Jugendlichen unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsberechtigte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendliche ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Der Rathaussturm findet am 1. März auf dem Parkbereich Rathaus/ Kavarinerstraße statt. Ab 10.15 Uhr wird am Narrenbrunnen (Parkbereich Kleiner Markt) die Veranstaltung beginnen. Gegen 11.11 Uhr beginnt dort der Festumzug über Kleiner Markt, Propsteistraße, Hagsche Straße, Große Straße, Kavarinerstraße, bis zum Vorplatz des Rathauses, wo dann der eigentliche Rathaussturm stattfindet. Erwartet werden etwa 500 Personen, davon im Umzug 300 Personen. Wegen der Auf- und Abbauarbeiten werden Teilflächen auf dem Rathausvorplatz gesperrt.
Der Rosenmontagszug beginnt am 3. März wieder im Ortsteil Kellen, und zwar auf der Emmericher Straße, und endet auf der Hoffmannallee am Kreuzungsbereich Albersallee/ Königsallee/ Materborner Allee. Der Zug beginnt planmäßig um 12.11 Uhr. Das interne Vorbeifahren des Zuges, beginnend mit dem Spitzenfahrzeug, findet in der Zeit vom 11.30 bis 12.11 Uhr auf der Emmericher Straße, zwischen dem Postdeich und der Steinstraße statt. Die Aufstellung der Zugteilnehmer erfolgt ab 10 Uhr auf der Emmericher Straße, im Bereich zwischen der Kreuzung Steinstraße/ Lindenstraße und der Kreuzung Postdeich/ Wilhelmstraße. Der Zugweg verläuft über die Emmericher Straße, Wiesenstraße, Bensdorpstraße, Herzogstraße, Große Straße, Hagsche Straße, Hoffmannallee. Aufgrund des Rosenmontagszuges sind die nachfolgenden verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Maßnahmen erforderlich. Ab 10 Uhr werden wegen der Aufstellung des Zuges die nachfolgenden Straßen gesperrt: Emmericher Straße, im Bereich zwischen dem Klever Ring und dem Postdeich in beiden Fahrtrichtungen. Die Umleitung erfolgt über die Kreuzhofstraße. Die Emmericher Straße kann an den Kreuzungen überquert werden. Das Befahren der Emmericher Straße ist ab 10 Uhr nicht mehr zulässig. Die Anfahrt zum Parkplatz bei Aldi kann ab 10 Uhr nur über die Lindenstraße und über die Briener Straße/ Sonnenweg/ Steinstraße erfolgen. Ab 12 Uhr (je nach Fußgängeraufkommen) werden die nachfolgenden Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt: Emmericher Straße (Klever Ring bis Wiesenstraße), Wiesenstraße, Bensdorpstraße, Bahnhofstraße (ab Bahnhofsplatz Fahrtrichtung Wiesenstraße), Hafenstraße (ab Kreisverkehr Ludwig-Jahn-Straße), Minoritenstraße (ab Deutsche Bank), Herzogstraße, Große Straße, Hagsche Straße Während des Zeitraumes der Straßensperrungen in den vorgenannten Bereichen sind entsprechende Umleitungsstrecken über die Wilhelmstraße/ Kreuzhofstraße, Klever Ring, Uedemer Straße, Nassauerallee, Lindenallee, Gruftstraße eingerichtet. An den Hauptzufahrtstraßen sind Hinweisschilder aufgestellt. Ab 13.30 Uhr (je nach Fußgängeraufkommen) werden die nachfolgenden Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt: Hoffmannallee, Materborner Allee (Bereich zwischen der Albersallee/ Königsallee und der Kapellenstraße). Die Zufahrt zu den Supermärkten ist sichergestellt. Wegen der Einrichtung der Umleitungsstrecke über die Lindenallee bleibt der Kreuzungsbereich Linde möglichst lange für den Kraftfahrzeugverkehr geöffnet. Während des Zeitraumes der Straßensperrung (und Sperrung des Kreuzungsbereichs Linde) verläuft die Umleitungsstrecke über den Klever Ring, Emmericher Straße, Kreuzhofstraße, Wilhelmstraße, sowie für den Kraftfahrzeugverkehr aus Fahrtrichtung Emmerich/ A 3 über den Oraniendeich, Nordtangente, Tweestrom. Entsprechende Hinweistafeln sind an den Hauptzufahrtstraßen aufgestellt. Aufgrund des Rosenmontagszuges sind im Bereich der Wilhelmstraße, der Kreuzhofstraße, der van-den-Bergh-Straße, der Emmericher Straße, der Bensdorpstraße, der Hagschen Straße und der Hoffmannallee Haltverbote eingerichtet. Sollten in den eingerichteten Haltverbotszonen oder innerhalb der Fußgängerzonen widerrechtlich Fahrzeuge abgestellt werden, so werden diese durch die Ordnungsbehörde auf Kosten des Halters abgeschleppt. Für die Bediensteten der Fachbereiche Öffentliche Sicherheit und Ordnung und Jugend- und Familie der Stadt Kleve besteht Rufbereitschaft. Diese sind über die Polizeiwache Kleve, Telefon: 02821/ 5040, zu erreichen. Die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung wird durch die Beamten der Polizei, Direktion Verkehr, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve und dem Ordnungsdienst des Veranstalters durchgeführt. Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Polizei und der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve werden verstärkte Kontrollen durchführen.