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Die zusätzlichen Leistungen überweist das Jobcenter zum Start des Schuljahrs automatisch.
2. August 2024 Von NN-Online · Niederrhein

Kosten für den Schulbedarf übernimmt der Staat

Jobcenter überweist Pauschale an Bürgergeld-Empfänger

KREIS KLEVE. Die Finanzierung des Schulbedarfs oder der Klassenfahrt stellt für Eltern, die Bürgergeld beziehen, eine erhebliche Belastung für die Haushaltskasse dar. Damit auch die Kinder aus Bürgergeldbeziehenden Bedarfsgemeinschaften am gesamten Schulalltag teilhaben können und mit den erforderlichen Materialien wie Schulranzen, Sportkleidung, Hefte oder Stifte versorgt sind, übernimmt der Staat im Rahmen des so genannten „Bildungspakets“ die Kosten für den Schulbedarf und die Teilnahme an Aktivitäten.

Das Jobcenter zahlt aktuell 195 Euro pro Schuljahr – 130 Euro gibt’s zum Start des Schuljahrs im August, die verbleibenden 65 Euro werden im Februar überwiesen. Diese zusätzliche Leistung werden vom Jobcenter Kreis Kleve automatisch ausgezahlt – eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Im Rahmen des Schulbedarfspakets Bildung und Teilhabe kann darüber hinaus beispielsweise eine Kostenübernahme für die Klassenfahrt, die Schülerbeförderung, das Mittagessen in der Schule oder den Nachhilfeunterricht beantragt werden. Die Antragstellung hierfür erfolgt über die örtlichen Jobcenter im Kreis Kleve oder online über die Internetseite des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de/Suchbegriff: Bildungs- und Teilhabepaket). Gefördert werden Schüler im Alter von sechs bis 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Ziel ist die Förderung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Bedarfsgemeinschaften

Derzeit leben im Kreis Kleve laut der aktuellen Juli-Statistik des Jobcenters insgesamt 16.129 Menschen in 8.802 Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld beziehen. Im Vormonat Juni 2024 waren dies noch 8.815 Bedarfsgemeinschaften. Aktuell sind 11.994 Leistungsberechtigte erwerbsfähig – bei den verbleibenden 4.135 Personen handelt es sich in der Regel um Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil in dieser Gruppe liegt bei 51,7 Prozent.

In die Statistik des Jobcenters Kreis Kleve werden die Zahlen der Vermittlungen in Arbeit mit einer dreimonatigen Wartezeit erfasst. In die Juli-Statistik des Jobcenters gehen somit die Vermittlungszahlen aus dem Monat März ein. Im März wurden 194 Personen in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt. Weitere 60 Menschen arbeiten nun in einem Minijob. Die Zahl der Vermittlungen liegt über dem Vorjahresniveau (144 / 59).

Kosten Grundsicherung

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Juni ein Betrag in Höhe von rund 12,89 Millionen Euro aufgewendet. Auf den Kreis Kleve und die Kommunen entfielen hiervon etwa 1,53 Millionen Euro für die Kosten der Unterkunft. Im Jahr 2024 lagen die finanziellen Aufwendungen bislang (Januar bis Juni) bei insgesamt etwa 75 Millionen Euro.

Die zusätzlichen Leistungen überweist das Jobcenter zum Start des Schuljahrs automatisch.

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