Kommunen dürfen Schottergärten verbieten
Die NRW-Landesbauordnung wurde verschärft, sodass Schottergärten seit Januar explizit verboten sind / Kommunen verzichten aber (bislang) auf Bußgelder
KREIS WESEL. Schottergärten sehen oftmals nicht besonders schön aus, begünstigen die Entstehung von Hitzeinseln und tragen zu einem Rückgang der Artenvielfalt erheblich bei, wie unter anderem der Naturschutzbund (Nabu) eindringlich warnt. Was viele aber nicht wissen: Laut der zu Jahresbeginn geänderten NRW-Landesbauordnung sind Schottergärten sogar verboten.
Dort ist nämlich festgehalten, dass Schotter beziehungsweise Kies und Kunstrasen keine zulässige Nutzung des eigenen Gartens darstellen. „Bereits §9 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW der Fassungen aus den Jahren 1984, 1995 und 2000 verpflichteten zur Begrünung der unbebauten Flächen, sodass auch die in der Vergangenheit errichteten Schottergärten regelmäßig materiell rechtswidrig sind“, antwortete Marleen Büker vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW auf eine Anfrage von Jutta Block vom Naturgartenverein Linker Niederrhein. „Gemäß §8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauO NRW 2018 sind die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen“, so Büker weiter.
Die Landesbauordnung wurde zu Jahresbeginn sogar nochmal verschärft, so dass Schottergärten und Kunstrasen nun auch explizit verboten sind. Sollten Eigentümer dennoch Schottergärten oder Kunstrasenflächen anlegen, könnten Kommunen Bußgelder verhängen. Grundsätzlich dürfen sie sogar den Rückbau eines Schottergartens verlangen.
„Eine flächendeckende Kontrolle und Prüfung aller städtischen Gartengestaltungen“ sei jedoch unmöglich, wie die Stadt Xanten auf Anfrage mitteilt. „Daher wird derzeit ausschließlich bei Anzeige massiver Verstöße gegen die derzeitige Rechtslage nach BauO NRW ein Verfahren eingeleitet, welches nach entsprechender Prüfung und belegtem Verstoß einen Rückbau fordert. Dieser wird im Zweifel im weiteren Verfahren mit der Anordnung von Bußgeldern auch durchgesetzt“, sagt Torsten Schneider, Fachbereichsleiter für den Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege bei der Stadt Xanten. Durch geeignete Kampagnen, Informationsveranstaltungen und Bewerbungen versuche die Stadt zudem die privaten Eigentümer über die Vorteile der nachhaltigen Begrünung von nicht bebauten Grundstücksflächen zu informieren und damit auf die freiwillige Umgestaltung hinzuwirken.
Ähnlich handhabt das auch die Stadt Rheinberg. Bußgelder würden demnach nicht verhängt werden, da dazu erstmal „eine umfangreiche und somit stark Personalbindende Bestandsaufnahme erforderlich wäre“. Außerdem halte die Stadt Rheinberg ein Vorgehen gegen einzelne Eigentümer für nicht angemessen. Gleiches gelte für die Forderung, Schottergärten zurückbauen zu lassen. „Wichtig ist der Stadt Rheinberg jedoch, bei einem möglichen Vorgehen gegen Schottergärten immer auch Angebote im Sinne einer Bauberatung machen zu können, wie eine nachhaltige und mit geringem Pflegeaufwand einhergehende Gartengestaltung mit heimischen Wildpflanzen oder naturnahe Sorten aussehen kann, die zudem den Herausforderungen der Klimakrise gerecht werden und gleichzeitig die Biodiversität fördern“, teilt der Fachbereich Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt auf Anfrage weiter mit.
Auch die Gemeinden Sonsbeck und Alpen verhängen bisher keine Bußgelder. Allerdings gebe es in Alpen in den aktuellsten Bebauungsplänen detailliertere Vorgaben zur Gestaltung der Vorgartenflächen zum Beispiel zur maximalen Breite von Zuwegungen. „Außerdem war auch schon vor der Änderung der Landesbauordnung ein Satzungsentwurf in der politischen Beratung. Vor dem Hintergrund der Änderungen in der Bauordnung wird diese wohl nochmal neu gefasst. Inwieweit die Ahndung zukünftig erfolgen wird, kann ich noch nicht sagen“, sagt Andre Enge vom Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Alpen. Sabrina Peters