Kiesabbau am Niederrhein: Gericht erklärt gesamten Regionalplan Ruhr für rechtswidrig
Das Gericht zog deutlichere Konsequenzen als vom Kreis Wesel beantragt
KREIS WESEL. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seiner Entscheidung am Freitag, 12. Juni 2026, dem Normenkontrollantrag des Kreises Wesel und der betroffenen Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn gegen die neuen Abgrabungsbereiche im Regionalplan des Regionalverbandes Ruhr (RVR) stattgegeben, wie der Kreis Wesel mitteilt. Während sich die Klage des Kreises Wesel auf die Festlegung zu den Abgrabungsflächen konzentriere, habe das Gericht in seiner Entscheidung den gesamten Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt und somit deutlichere Konsequenzen gezogen als vom Kreis Wesel beantragt.
„Der Kreis Wesel wird die Urteilsgründe nun sorgfältig auswerten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zusammen mit den Kommunen des Kreises bewerten“, teilt der Kreis Wesel weiter mit.
„Unser Anliegen war es, insbesondere die Regelungen zur Rohstoffsicherung und die vorgesehenen Abgrabungsflächen einer eigenständigen Betrachtung zuzuführen,“ erklärt Landrat Ingo Brohl nach der Verhandlung. „Wir haben stets auf das Risiko für den gesamten Regionalplan Ruhr hingewiesen und dem RVR vorab eine Ausklammerung des Themas im Regionalplan vorgeschlagen, um in Ruhe und gut abgewogen einen nachgelagerten und rechtssicheren Teilplan Rohstoffsicherung zu erarbeiten. Für uns bleibt bei diesem Urteil entscheidend, dass die besonderen Belastungen des Niederrheins durch den Kies- und Sandabbau angemessen berücksichtigt werden. Dafür haben wir uns eingesetzt und dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen. Der RVR steht jetzt vor den Scherben seines Handelns. Diesen Zustand hat er zu verantworten. Ein anderer Weg wäre möglich gewesen“, so Brohl.
Die Entscheidung folgt auf eine umfangreiche juristische Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn auf die weitreichenden Konsequenzen der geplanten neuen Auskiesungen hingewiesen haben.
Der Kreis Wesel erwartet nun, dass die weitere Regionalplanung die Belange der betroffenen Kommunen, der Menschen vor Ort und des Landschaftsschutzes noch stärker berücksichtigt. Dabei wird er die weiteren Schritte des Regionalverbandes Ruhr aufmerksam und konstruktiv begleiten und sich weiterhin für einen verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und den Schutz der niederrheinischen Kulturlandschaft einsetzen.
Er erwartet außerdem, dass der RVR unverzüglich in die Überarbeitung seiner Pläne einsteigt. Bis zu dessen Fertigstellung muss der RVR von allen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, um ungesteuerte Abgrabungsvorhaben zu vermeiden. Dabei ist der Kreis sicher, dass die Versorgung der Wirtschaft mit mineralischen Rohstoffen nicht gefährdet ist, da die bereits bislang genehmigten Flächen die Versorgung für deutlich mehr als zehn Jahre ermöglichen.
In der seinerzeitigen Diskussion vor dem Beschluss des Regionalplanes Ruhr durch die Verbandsversammlung des RVR hatte der Kreis Wesel wiederholt vorgeschlagen, das Streitthema Kiesabbau in einem Teil-Regionalplan Rohstoffsicherung gesondert zu behandeln.
Statement René Schneider (SPD), Landtagsabgeordneter für den Kreis Wesel II: „Zwei dicke Niederlagen vor Gericht innerhalb von nur vier Jahren zeigen: Diese Landesregierung bekommt die Planung, wo und wieviel Kies abgebaut werden darf, einfach nicht rechtssicher hin. Es wird Zeit, dass die Landesregierung den Fokus endlich darauflegt, nachhaltige Lösungen wie Rohstoffrecycling voranzubringen, statt immer neue Anläufe für noch mehr Raubbau zu unternehmen.
Vor der heutigen Entscheidung des OVG gab es von uns genug konstruktive Hinweise wie den auf einen Teilplan. Diese hat der Richter heute alle bestätigt. Aktuell beraten wir eine dritte Änderung des Landesentwicklungsplans im Landtag, also das oberste Element der Landesplanung. Ich kann nur hoffen, dass Ministerin Neubaur und ihr Ministerium nicht erneut so hochnäsig alle Bedenken in den Wind schlagen. Wenn ihr schon die Betroffenen egal sind, der heutige Urteilsspruch sollte es nicht sein. Denn der hat nun den kompletten Regionalplan Ruhr außer Kraft gesetzt. Hierfür ist Ministerin Neubaur als oberste Landesplanerin letztverantwortlich. Mit ihrem Nein zu einem Teilplan Kies hat sie den RVR erst in diesen Schlamassel gestürzt.“