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Kevelaerer Bürgerbüro kehrt ins Rathaus zurück
12. April 2025 Von NN-Online · Kevelaer

Kevelaerer Bürgerbüro kehrt ins Rathaus zurück

Neuer Ort im Erdgeschoss des Rathausgebäudes

KEVELAER. Das Bürgerbüro der Stadt Kevelaer hat neue Räumlichkeiten bezogen und befindet sich ab sofort nicht mehr im Rathausanbau, sondern im Erdgeschoss des Rathausgebäudes. Der Zugang erfolgt über den linken Eingang des Rathauses (ehemals Eingang Tourist-Information). Hier befindet sich auch ein Wartebereich für die Besucher. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert. Mit Ausnahme von Freitag, 7.30 Uhr bis 10 Uhr sind vorab Termine zu vereinbaren. Bürger nutzen hierzu gerne das Online-Terminbuchungssystem auf der städtischen Webseite www.kevelaer.de. Grund für den Umzug ist eine bürgerfreundliche und Folgenutzung der Räumlichkeiten, die bislang von der Tourist Information genutzt wurden. Die Tourist Information ist seit Anfang April in das Informationsgebäude am Solegarten St. Jakob umgezogen und bietet nun dort alle Angebote und Informationen rund um die touristischen Themen für Gäste und Einheimische an. Die Beschriftung der Gebäudeeingänge wird in Kürze angepasst. Hinweis: Ab Donnerstag, 1. Mai, dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen genutzt werden. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer bietet voraussichtlich ab dem 1. Mai zusätzlich eine digitale Lichtbilderfassung an zwei Aufnahmesystemen an. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze. Öffnungszeiten Bürgerbüro – nur nach vorheriger Terminvereinbarung montags und dienstags von 9 bis 17 Uhr, mittwochs von 9 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr, freitags von 10 bis 12.30 Uhr (von 7.30 bis 10 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung), samstags von 10 bis 12.30 Uhr.

Folgende Anliegen können ohne Termin an der Rathausinformation (Eingangsbereich rechter Rathauseingang) erledigt werden: Meldebescheinigungen, Lebensbescheinigungen, Führungszeugnisse, Terminvereinbarungen (Bürgerbüro), Untersuchungsberechtigungsscheine, Bescheinigungen über die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), Beglaubigungen, VHS-Anmeldungen, Ausgabe Leihlastenräder.

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