Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.OKWeitere InformationenCookies Auflistung
Grundsteuerreform 2025
15. Mai 2025 Von NN-Online · Kleve

Grundsteuerreform 2025

Wie die Änderungen in Kleve umgesetzt wurden

KLEVE. Über drei Monate sind seit dem Versand der ersten Steuerbescheide nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform in Kleve vergangen. Rund 21.000 Bescheide wurden Ende Januar versandt – erstmals auf der Grundlage neuer Grundsteuermessbeträge, die vom Finanzamt festgelegt wurden. Die Stadt Kleve zieht nun eine Bilanz der Umsetzung im Stadtgebiet.

Zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Kleve hat sich der Rat der Stadt Kleve am 11. Dezember 2024 dazu entschieden, den Empfehlungen des Landes NRW für sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze zu folgen. Für Kleve betrug der aufkommensneutrale Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 374 Prozent (vorher 259 ) und für die Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke 536 Prozent (vorher 501). Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für alle gleichbleibt. Für die Kommune bedeutet Aufkommensneutralität, dass das gesamte Aufkommen der Grundsteuer konstant bleibt. So plant die Stadt Kleve auch im Jahr 2025 nahezu unverändert mit Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von rund 8,6 Millionen Euro. Je nach Einzelfall hat das neue Bewertungssystem des Finanzamtes dennoch zu teils deutlichen Erhöhungen oder Entlastungen bei der Grundsteuer geführt.

Von der Option differenzierter Hebesätze machte die Stadt Kleve aufgrund zweier wesentlicher Punkte keinen Gebrauch. Zum einen wurden hieran ernstzunehmende rechtliche Bedenken seitens der kommunalen Spitzenverbände geäußert. Die damit verbundenen Risiken könnten im schlimmsten Fall zu Einnahmeausfällen in Millionenhöhe führen. Zum anderen wären viele Mietwohnungen aufgrund der Einstufung als „Teileigentum“, „Geschäftsgrundstück“ oder „gemischt genutztes Grundstück“ unter den Hebesatz der Nichtwohngrundstücke gefallen. Infolgedessen hätte der erhöhte Hebesatz für die Nichtwohngrundstücke die Wohnnebenkosten dieser Wohnungen sogar noch erhöht.

Infolge der neuen Grundsteuerbescheide sind allein in den ersten zwei Wochen rund 90 Beschwerden über die Höhe der Grundsteuer bei der Stadt Kleve eingegangen, die ausschließlich auf die neue Bewertung durch das Finanzamt zurückzuführen waren und daher an das Finanzamt verwiesen wurden. Obwohl die Bescheide des Finanzamtes über die Festsetzung des neuen Grundsteuermessbetrages bereits 2022 oder 2023 zugingen, haben sich vermutlich viele Eigentümer erst mit Erhalt des Grundsteuerbescheides damit auseinandergesetzt. Allein im Februar und März gingen bei der Stadt Kleve 62 Mitteilungen des Finanzamtes über korrigierte Messbeträge ein. In weiteren 51 Fällen wurden durch das Finanzamt falsche Werte an die Stadt Kleve übermittelt.

Den übrigen Beschwerden, die bei der Stadt Kleve eingingen, war vielfach ein Unverständnis über die Bewertungssystematik des Finanzamtes und der Höhe des Grundsteuermessbetrages zu entnehmen. Häufig war den Eigentümerinnen und Eigentümern bislang gar nicht klar, wie günstig die bisherige Bewertung im Vergleich zu anderen Grundbesitzern war. Solche Fälle waren einer der Gründe für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018, die Grundsteuer in ihrer alten Form für verfassungswidrig zu erklären. Viele Einheitswerte waren veraltet und standen gegenüber anderen Grundstücken in keiner fairen Relation. Einzelne Beschwerden nahmen auch Bezug auf die Details der Bewertung. So wurde beispielsweise. auf die Beliebtheit, Nachbarschaft oder Anbindung zu Schulen Bezug genommen. Die Finanzämter sind jedoch an das Bewertungsgesetz gebunden, welches für eine solche Vielzahl an neu anzustellenden Bewertungen nachvollziehbarerweise überwiegend harte Faktoren wie Bodenrichtwerte anstelle von weichen Faktoren wie der Zusammensetzung der Nachbarschaften berücksichtigt.

Wenngleich das Aufkommen an Nachfragen verständlicherweise deutlich höher war als in den Vorjahren, blickt die Stadt Kleve insgesamt positiv auf die Umsetzung der Grundsteuerreform und den Versand der Bescheide zurück. Etwaige Rückfragen sind inzwischen überwiegend geklärt. Sollten noch Fragen zu Steuern und Abgaben bestehen, ist die Stadt Kleve nach wie vor unter steuern@kleve.de erreichbar.

Prospekte
weitere Artikel